Stille Wahl
Wahl, die vorgenommen wird, indem die Kantonsregierung alle auf den Wahllisten aufgeführten Personen für den Nationalrat als gewählt erklärt, weil es nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten gibt, als Sitze im betreffenden Kanton zu vergeben sind.
(Quelle: Glossar Bundesbehörden)
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch