Parteistimme
Jede Kandidatenstimme und jede Zusatzstimme auf einem Wahlzettel wird als Parteistimme derjenigen Liste (Partei, Wählergruppe) gutgeschrieben, deren Bezeichnung oder Ordnungsnummer auf dem Wahlzettel angegeben ist.
Die Zahl der erzielten Parteistimmen ist massgebend für die Verteilung der Mandate (Sitze) an die verschiedenen Listen.
(Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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