
Passives Wahlrecht
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Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, sich bei den Wahlen für den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht zur Wahl zu stellen. Das passive Wahlrecht für die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.
(Quelle: Glossar Bundesbehörden)
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