Passives Wahlrecht
Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, sich bei den Wahlen für den Nationalrat, den Bundesrat und das Bundesgericht zur Wahl zu stellen. Das passive Wahlrecht für die Ständeratswahl ist kantonal geregelt.
(Quelle: Glossar Bundesbehörden)
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch