Stimmrecht
Das Stimmrecht nach Artikel 136 der Bundesverfassung (stimm- und wahlberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben) ist das Recht, an den Nationalratswahlen und an eidgenössischen Abstimmungen teilzunehmen sowie eidgenössische Referenden und Volksinitiativen zu unterzeichnen.
Das Frauenstimm- und Wahlrecht wurde auf Bundesebene am 7.2.1971 eingeführt.
Am 3.3.1991 gewährten Volk und Stände zum ersten Mal auch den 18- und 19-Jährigen auf Bundesebene das Stimm- und Wahlrecht.
Vom Stimmrecht in eidgenössischen Angelegenheiten ist ausgeschlossen, wer wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt wurde.
(Quelle: Wahlwörterbuch Parlament)
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