Regierungsrat bremst Tempo-30-Projekte in der Stadt Zürich
Der Zürcher Stadtrat wirft dem Zürcher Regierungsrat eine Verletzung des Beschleunigungsgebots vor. Die kantonale Exekutive verzögere seit Ende 2024 die Genehmigung zahlreicher Strassenbauprojekte und Lärmsanierungen. Besonders Tempo-30-Projekte sind betroffen.
(Keystone-SDA) In der Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Fraktionen von SP, Grünen, GLP und AL spart die städtische Exekutive nicht mit Kritik an der Kantonsregierung. Anlass ist der Bewilligungsstau bei überkommunalen Strassenprojekten: Während die Genehmigung gemäss Strassengesetz bis Ende 2024 regelmässig innerhalb von acht Wochen erfolgte, blieben seither zahlreiche Dossiers unbehandelt, heisst es in der Antwort.
Besonders betroffen seien Vorhaben, die Abschnitte mit Tempo 30 betreffen. Bei der kantonalen Volkswirtschaftsdirektion liegen derzeit drei Bauprojekte – am Sihlquai, der Birchstrasse und am Vorderberg – sowie rund zwanzig Strassenlärmsanierungen ohne bauliche Massnahmen auf Eis. Mit Ausnahme von sechs Projekten, gegen die noch Rechtsmittel hängig sind, wären alle Anträge rechtskräftig und bräuchten nur noch das grüne Licht des Regierungsrats.
Gesuche nochmal einreichen
Hintergrund der Verzögerungen ist die neue strassengesetzliche Bestimmung, die nach der Annahme der «Mobilitätsinitiative» am 1. Juni 2026 in Kraft trat. Zürich und Winterthur verloren dabei Kompetenzen bei der Festlegung von Tempo 30 auf überkommunalen Strassen.
Erst nach diesem Datum hätten die kantonalen Behörden der Stadt mitgeteilt, dass vorliegende Projekte mit Tempo 30 nur noch genehmigt würden, wenn eine entsprechende Verfügung der Kantonspolizei vorliege. Die Stadt müsste die Gesuche somit nochmals einreichen.
Aus Sicht des Stadtrats hat der Regierungsrat damit unzulässigerweise eine «negative Vorwirkung» angewendet. Die Anträge seien fast alle vor der Abstimmung und ausnahmslos vor dem Inkrafttreten der neuen Bestimmung eingereicht worden. Der Regierungsrat hätte sie nach dem damals geltenden Recht behandeln müssen, so der Vorwurf. Dass der Kanton das geltende Recht ausgesetzt habe, sei mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar.
Rechtsweg vorbehalten
Förmliche Mahnungen oder eine Rechtsverzögerungsbeschwerde erachtete der Stadtrat bisher aber als nicht zielführend. Um den Stillstand zu brechen, will die Stadt nun ausgewählte Vorhaben zur Prüfung bei der Kantonspolizei einreichen. Bei negativen Entscheiden behalte er sich den Rechtsweg vor.
Zudem wies die städtische Tiefbauvorsteherin Simone Brander (SP) die kantonale Volkswirtschaftsdirektion schriftlich darauf hin, dass der Kanton einen Teil der entstehenden Mehrkosten mitzutragen habe. Parallel dazu läuft beim Bundesgericht eine Beschwerde der Stadt Zürich gegen den Kantonsratsentscheid zur neuen Rechtsgrundlage.