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Ausländer, Asyl und Altersvorsorge an der Urne

Über drei Vorlagen stimmt das Schweizer Volk ab. Keystone

Am 24. September entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Finanzierung der Alters- und Hinterlassenenversicherung, ein neues Ausländergesetz und die Revision des Asylgesetzes.

Letzte Umfragen sagen ein dreifaches Ja voraus. Einzig für die KOSA-Initiative, welche die Gewinne der Nationalbank für die Vorsorge einsetzen will, würde nur eine relative Mehrheit stimmen.

Die Volksinitiative des linken Komitees sichere AHV (KOSA) verlangt, dass die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Zukunft anders aufgeteilt und damit die Renten bis über 2015 hinaus gesichert werden.

Der Reingewinn der Nationalbank soll nach Abzug von einer Milliarde Franken für die Kantone an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ausgeschüttet werden. Der Bund würde in Zukunft leer ausgehen.

Derzeit schüttet die Schweizerische Nationalbank (SNB) ihre jährlichen Gewinne von 2,5 Mrd. Franken nach einem klar festgelegten Verteilschlüssel aus: Zwei Drittel an die Kantone, ein Drittel an die Eidgenossenschaft.

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments haben bereits 2005 einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet: Der Bundesanteil aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank, rund 7 Mrd. Franken, sollen der AHV zufliessen. Bei einem Nein würde diese Version in Kraft gesetzt.

Neues Ausländergesetz

Beim neuen Ausländergesetz, gegen das ein Referendum eingereicht worden ist, geht es darum, die Integration zu verbessern, Verfahren in der Ausländerpolitik zu vereinfachen und Missbräuche effizienter zu bekämpfen.

Das Gesetz soll weitgehend nur für Personen von ausserhalb der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) gelten.

Von ausserhalb dieser Länder sollen nur Spezialisten, Führungskräfte und andere beruflich besonders qualifizierte Personen zugelassen werden.

Für bereits in der Schweiz beschäftigte Ausländerinnen und Ausländer sieht das Gesetz einfachere Verfahren vor. So sollen diese Beruf und Arbeitsstelle ohne Bewilligung wechseln dürfen und frei in einen anderen Kanton ziehen können, wenn sie dort eine Arbeitsstelle haben.

Schliesslich sollen neue rechtliche Instrumente den Behörden eine bessere Grundlage geben, um konsequenter gegen Missbräuche wie Scheinehen, Schlepper oder Schwarzarbeit vorgehen zu können.

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EFTA

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Europäische Freihandels-Assoziation (EFTA), bei der die Schweiz Mitglied ist, ist eine zwischenstaatliche Organisation, die sich für den freien Handel und die Stärkung von wirtschaftlichen Beziehungen einsetzt. Seit Beginn der Europäischen Union (EU) sind viele Mitgliedstaaten aus der EFTA ausgetreten. Neben der Schweiz verblieben sind Norwegen, Island und Liechtenstein, die jedoch alle auch zum Europäischen…

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Revision Asylgesetz

Auch gegen die Revision des Asylgesetzes wurde das Referendum eingereicht. Sie sieht verschiedene Verschärfungen vor, um Missbräuche im Asylwesen besser bekämpfen zu können. Die humanitäre Tradition der Schweiz soll dabei erhalten bleiben: Verfolgte sollen weiterhin Schutz geniessen.

So sollen Asylbewerber, die keine Identitätspapiere vorweisen, einen Nichteintretens-Entscheid erhalten. Auf dieses beschleunigte Verfahren wird nur verzichtet, wenn die Gesuchsteller das Fehlen der Papiere glaubhaft begründen können oder eindeutig Flüchtlinge sind.

Zweitens soll den nach einem Asylverfahren Abgewiesenen die Sozialhilfe gestrichen werden. Sie können nur noch Nothilfe beantragen. Schliesslich sieht das revidierte Asylgesetz Zwangsmassnahmen wie eine längere maximale Ausschaffungshaft bis zwei Jahre vor.

Vorläufig Aufgenommene, die voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben dürfen, sollen dagegen eine bessere Stellung erhalten. Diese sollen einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und die Möglichkeit, ihre Familie nach drei Jahren nachzuziehen.

Nötige Mehrheiten

Für Asyl- und Ausländergesetz respektive die Referenden dagegen ist am 24. September nur das Volksmehr entscheidend.

Weil es sich bei einer Volksinitiative immer um eine Verfassungsänderung handelt, sind für die KOSA-Initiative hingegen das Volks- und das Ständemehr der Kantone ausschlaggebend.

swissinfo, Christian Raaflaub

Die letzte Umfrage des Instituts gfs.bern im Auftrag der SRG SSR idée suisse von Anfang September zeigte eine Zustimmung zu allen drei Vorlagen.

Die KOSA-Initiative hätten 46% der über 1200 befragten Personen angenommen, 35% hätten Nein gestimmt.

Das Ausländergesetz wäre mit 57% der Stimmen angenommen worden, 30% hätten es abgelehnt.

Das Asylgesetz hätte gar mit 61% Ja-Stimmen rechnen können. 28% der Befragten hätten Nein gesagt.

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