Biometrische Ausweise für Ausländer
Ausländerausweise sollen künftig biometrische Daten enthalten. Der Bundesrat hat am Mittwoch eine entsprechende Botschaft verabschiedet.
Das Foto und zwei Fingerabdrücke werden für fünf Jahre im Zentralen Migrations-Informationssystem (ZEMIS) gespeichert. Dies ermögliche eine Verlängerung oder Erneuerung der Aufenthaltstitel B und L, ohne dass betroffene Personen das Verfahren für die Erfassung der biometrischen Daten erneut durchlaufen und dafür bezahlen müssten, teilte das Eidg. Polizei- und Justizdepartement (EJPD) mit.
Die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis soll zudem die Arbeit der zuständigen Behörden erleichtern. Zugriff auf die Daten haben zwecks Überprüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität der Inhaberin oder des Inhabers aber nur diejenigen Behörden, die berechtigt sind, Aufenthaltstitel zu überprüfen.
Die Fingerabdrücke einer Person werden jedoch nicht mit den im ZEMIS gespeicherten Daten abgeglichen, heisst es im Communiqué weiter.
Der Bundesrat passt mit den verabschiedeten Änderungen das Ausländergesetz sowie das Bundesgesetz über das Informationssystem für den Ausländer- und Asylbereich an die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes bezüglich der Aufenthaltstitel an. Bis zum 20. Mai 2011 muss die Schweiz demnach in der Lage sein, biometrische Ausländerausweise auszustellen.
swissinfo.ch und Agenturen
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