Genf mit Mutterschafts-Versicherung
Als erster Schweizer Kanton hat Genf eine Mutterschafts-Versicherung. Nach dem eidgenössischen Scheitern dieses Anliegens letztes Jahr, hatten die Genferinnen und Genfer eine kantonale Lösung angestrebt. Aus Arbeitsgeber-Kreisen droht noch ein Referendum.
Der Grosse Rat hat am Donnerstagabend (14.12.) einstimmig ein von der Sozialkommission ausgearbeitete Projekt zur Mutterschafts-Versicherung angenommen. Das vorgestellte Projekt ist ein Kompromiss aus den Vorschlägen der Rechten, der Linken und jenem des Staatsrates. Das Gezerre um die Lösung dauerte neun Monate.
16 Wochen Lohn
Die Genfer Mutterschafts-Versicherung wird eine Dauer von 16 Wochen haben. Mütter haben Anspruch auf 80 Prozent ihres Einkommens. Sie gilt für Frauen, die mindestens drei Monate im Kanton Genf gearbeitet haben. Rund 5000 Frauen und ihr Neugeborenes werden pro Jahr davon profitieren können.
Finanziert wird die Versicherung durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es wird ein Ausgleichsfonds nach dem Modell der AHV eingerichtet. Geäufnet wird er zu Beginn mit 20 Millionen Franken.
Referendum möglich
Obwohl es im Kantonsparlament keine Opposition gab, ist ein Referendum nicht ganz auszuschliessen. Es könnte von Arbeitgeber-Kreisen kommen, die sich in der Vernehmlassung ablehnend geäussert hatten. Auch muss die Mutterschafts-Versicherung noch vom Bundesamt für Sozialversicherung genehmigt werden. Kommt nichts dazwischen, tritt das neue Gesetz am 1. Juli 2001 in Kraft.
swissinfo und Agenturen
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