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HarmoS-Schulkonkordat tritt am 1. August in Kraft

Für die ersten zehn Kantone tritt HarmoS am 1. August in Kraft: Dieses Konkordat bemüht sich um eine Vereinheitlichung des Schulwesens über die Kantonsgrenzen hinweg.

In der Schweiz ist das Schulwesen kantonal geregelt. Dieser Föderalismus erweist sich angesichts der Mobilität der Familien, der Kantonsgrenzen überschreitenden Siedlungsräume und der unterschiedlichen Lehrpläne und Standards als schwerfällig.

Das Schulkonkordat HarmoS treibt die Vereinheitlichung voran. Ihm bereits beigetreten sind Schaffhausen, Glarus, Waadt, Jura, Neuenburg, Wallis, St. Gallen, Zürich, Genf und Tessin. Ab August haben diese Kantone sechs Jahre Zeit, ihre Schulen anzupassen.

Abgelehnt haben HarmoS bis anhin die vier Kantone Thurgau, Graubünden, Luzern und Nidwalden. «Auch sie müssen sich überlegen, wie sie die Vorgaben der Verfassung erfüllen wollen», sagte Isabelle Chassot, Präsidentin der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK).

Sie weist darauf hin, dass die Kantone von der Bundesverfassung zur Vereinheitlichung der Schule verpflichtet würden – und zwar betreffend Schuleintritt, der Dauer der Schule sowie beim Übergang von der Primar- in die Oberstufe.

Die EDK will laut Chassot zwar keine allgemein verbindliche Erklärung von HarmoS durch den Bund. Dennoch möchte die Schweizerische Volkspartei (SVP) den entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung, der dies ermöglichen könnte, kippen.

swissinfo.ch und Agenturen

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