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Unique Zurich Airport lehnt Flugvereinbarung Schweiz-Deutschland ab

Andreas Schmid, VR-Präsident von Unique Zurich Airport Keystone Archive

Die Schweiz dürfe die mit Deutschland ausgehandelte Vereinbarung über die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet nicht ratifizieren. Dies forderte Andreas Schmid, Verwaltungsrats-Präsident der Flughafen-Betreiberin Unique Zurich Airport.

Schmid äusserte sich am Donnerstag (03.05.) vor Aktionären in Zürich erstmals öffentlich über die Fluglärmverhandlungen zwischen der Schweiz und Deutschland. Das Resultat sei schlicht diskriminierend, betonte Schmid. Es widerspreche dem völkerrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.

Appell ans Parlament

Schmid appellierte an das Bundesparlament, den Staatsvertrag nicht zu akzeptieren. Zuerst müsse die Rechtsgrundlage seriös geklärt werden, forderte Schmid. Dabei stützte er sich auf ein Gutachten der Unique Airport Zurich, wonach es ein Überflugrecht gemäss dem Abkommen von Chicago von 1994 gebe.

Ein Nein zum Staatsvertrag biete zudem die Möglichkeiten zu neuen Verhandlungen mit besseren Karten in der Hand. Die Anrufung eines Schiedsgerichts müsse aber vermieden werden.

Schmid bestätigte, dass Anflüge von Süden auf die Pisten 32 und 34 technisch möglich sind. Die Zürcher Regierung habe bislang aus Rücksicht auf die Goldküste verhindert, diese Pläne zu veröffentlichen. Vehement wehrte sich Schmid gegen eine Begrenzung der Flugbewegungen.

Auch für Deutschland ein Vertrag mit Unwägbarkeiten

Der Staatsvertrag, den Bundespräsident Moritz Leuenberger und der deutsche Verkehrsminister Kurt Bodewig am 23. April in Berlin aushandelten, birgt nach Ansicht Schmids auch für Deutschland Unwägbarkeiten. So könnte die deutsche lärmgeplagte Bevölkerung die Flughäfen Frankfurt und München zu ähnlich restriktiven Einschränkungen zwingen.

Der Staatsvertrag sieht vor, nach einer Übergangsfrist von 41 Monaten die Anflüge über Süddeutschland von heute 150 000 auf unter 100 000 zu reduzieren. Ab 1. September tritt ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr in Kraft. Ein Flugverbot an Wochenenden und Feiertagen zwischen 20 und 9 Uhr soll spätestens im 2002 umgesetzt werden.

swissinfo und Agenturen

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