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Solothurner Betrüger hat seinen Strafantritt erfolgreich verzögert

Keystone-SDA

Ein wegen Betrugs verurteilter Mann hat versucht, seinen Gefängnisaufenthalt im Kanton Solothurn um ein Jahr hinauszuzögern. Das Bundesgericht wies das Ansinnen ab. Der Rechtsweg brauchte aber viel Zeit: Der Strafantritt wurde um ein Jahr verzögert - wie der Betrüger es wollte.

(Keystone-SDA) Im November 2023 verurteilte das Solothurner Obergericht den Mann wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 42 Monaten. Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen das Urteil im März 2025 ab. Danach forderte ihn das Solothurner Amt für Justizvollzug auf, seine Strafe Ende Juli 2025 anzutreten.

Doch der Verurteilte wehrte sich und beantragte einen Vollzugsaufschub von zwölf Monaten. Als Grund für die gewünschte Verzögerung gab der Mann familiäre und berufliche Verpflichtungen an. Er lebe mit seiner Ehefrau und zwei minderjährigen Töchtern auf Mallorca und sei in verschiedenen Unternehmen in leitender Funktion tätig.

Ein sofortiger Haftantritt würde die Familie zu einem Umzug in die Schweiz zwingen und zu einem irreversiblen Schulabbruch seiner Töchter führen. Zudem machte er geltend, er müsse zuvor zwingend eine Liegenschaft in der Schweiz verkaufen.

Nach dem kantonalen Verwaltungsgericht hat nun auch das Bundesgericht kein Gehör für diese Argumentation: Die Lausanner Richter wiesen seine Beschwerde ab. Sie halten fest, dass die Trennung von den Kindern eine zwangsläufige, unmittelbare gesetzmässige Folge des Vollzugs der Freiheitsstrafe sei und für jede Person in einem familiären Umfeld eine unbestreitbare Belastung darstelle.

Verloren und trotzdem gewonnen

Allein diese Härte reiche für einen Aufschub nicht aus. Zudem habe der Mann seit dem letztinstanzlichen Urteil im April 2025 ausreichend Zeit gehabt, sich und seine Familie auf die Situation vorzubereiten und zu organisieren.

Einen zwingenden Grund für den Umzug der Familie in die Schweiz sehen die Richter nicht. Die Töchter könnten ihre jeweilige Schulstufe auf Mallorca mit einer anderweitigen oder ergänzenden Betreuung abschliessen, hiess es.

Bei Lichte betrachtet, hat der Betrüger sein Ziel jedoch erreicht: Er hat mit seinem zeitaufwendigen Gang durch die Instanzen erreicht, dass er die Strafe rund ein Jahr später antreten muss. (Urteil 7B_330/2026 vom 11.06.2026)

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