Solothurner Kantonsrat wählt auch künftig die Staatsanwaltschaft
Der Solothurner Kantonsrat hat entschieden, auch künftig die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen selbst zu wählen. Ein Vorstoss hatte vorgeschlagen, dass dies neu der Regierungsrat übernehmen sollte.
(Keystone-SDA) Mit 61 zu 34 Stimmen und einer Enthaltung entschied sich der Kantonsrat am Mittwoch dazu, den Vorstoss von FDP-Kantonsrat David Häner abzulehnen.
Zwar bildeten die Wahlgeschäfte eine grosse Belastung für die Legislative, anerkannte die SVP. Die Übertragung an die Exekutive wäre aber ein schleichender Abbau der Kompetenzen des Kantonsrats, hielt die SVP fest. Die demokratische Legitimierung der Staatsanwaltschaft würde schwinden. Zudem entstünde ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen Regierung und Judikative.
Die Grünen hegten «etwas Sympathie» für den Vorstoss. «Aber er würde stark in die staatliche Ordnung eingreifen und sogar eine Verfassungsänderung verlangen.» Die Grünen sähen die Verhältnismässigkeit des Vorstosses daher nicht.
Die Mitte stimmte dem Vorstoss hingegen mehrheitlich zu. So könnten die Wahlverfahren beschleunigt werden. Zudem sei die Anzahl der Wahlgeschäfte stark gestiegen in den vergangenen Jahren.
Nicht nur deswegen hatte Häner den Antrag eingereicht. Die Wahl der Staatsanwälte durch den Kantonsrat entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen an eine zweckmässige und funktionsgerechte Gewaltenteilung, hielt er in seinem Vorstosstext fest. Das Parlament werde mit den Wahlen unnötig belastet.
Nach einer Annahme des Vorstosses hätte der Kantonsrat anstelle von 33 Staatsanwälten und Jugendstaatsanwältinnen nur noch 3 Personen wählen müssen: einen Oberstaatsanwalt, dessen Stellvertretung sowie eine leitende Jugendstaatsanwältin. Nun bleibt es jedoch bei der ursprünglichen Anzahl.