Solothurner Regierung hält am Finanzausgleich für Kirchen fest
Die Solothurner Kirchgemeinden sollen auch in Zukunft mit 10 Millionen Franken pro Jahr unterstützt werden. Der Regierungsrat zieht nach sechs Jahren eine positive Bilanz und beantragt dem Kantonsrat eine Verlängerung bis ins Jahr 2032.
(Keystone-SDA) Seit Januar 2020 regelt ein Gesetz den Finanzausgleich für die Solothurner Kirchgemeinden. Das Gesetz legt den Höchstbetrag auf 10 Millionen Franken pro Jahr fest, und es muss erneuert werden.
Der Regierungsrat hat am Dienstag dem Parlament den Antrag gestellt, diese Summe unverändert für die Jahre 2027 bis 2032 einzusetzen. Grundlage für den Antrag ist eine Leistungsbilanz sowie ein Bericht über die finanzielle Lage der Kirchgemeinden.
Die Bilanz zeige, dass das System für die 97 Kirchgemeinden und ihre rund 120’000 Mitglieder wie gewünscht funktioniere und der angestrebte Ausgleich wirke, hiess es. Die erbrachten gesellschaftlichen Leistungen entsprechen demnach einem Gegenwert von über 23 Millionen Franken. Möglich sei dies, weil ein grosser Teil dieser Arbeit durch unbezahlte Freiwilligenarbeit gestemmt werde.
So werden die Gelder verteilt
Finanziert wird der Finanzausgleich hauptsächlich über die sogenannte Finanzausgleichssteuer. Das Modell ist zweigeteilt: 60 Prozent der Mittel (6 Millionen Franken) dienen dazu, Unterschiede in den finanziellen Mitteln und der Steuerbelastung zwischen den einzelnen Kirchgemeinden auszugleichen.
Die restlichen 40 Prozent (4 Millionen Franken) fliessen direkt an die Landeskirchen. Diese sind verpflichtet, die Gelder für gesellschaftliche Aufgaben einzusetzen, wobei 20 Prozent dieses Betrags auch als Beiträge für Bauvorhaben der Kirchgemeinden verwendet werden dürfen.