
Sonderschulplätze fehlen: Kanton Aargau flexibilisiert Kindergarten

Der Kanton Aargau reagiert mit zwei Sofortmassnahmen auf die steigende Zahl von Anmeldungen für Sonderschulplätze. Die Gemeinden können künftig den Ein- und Austritt in den Kindergarten flexibler gestalten und regionale Spezialklassen einführen.
(Keystone-SDA) Damit erhöhe der Kanton den Spielraum für Gemeinden und unterstütze die Regelschulen mit einem neuen Angebot, damit möglichst alle Kinder angemessen beschult werden könnten, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Insbesondere der Kindergarten werde gestärkt.
Die zunehmend grossen Unterschiede in der Entwicklung und Sozialisation der Kinder in sprachlicher, motorischer, sozialer und kognitiver Hinsicht zeigten sich ausgeprägt im Kindergarten. Der Regierungsrat habe deshalb eine Flexibilisierung der Rahmenbedingungen für den Ein- und Austritt in den Kindergarten beschlossen.
Neu kann der Gemeinderat auf Gesuch der Eltern hin eine Dispensation von mehr als einem Halbtag im ersten Kindergartenjahr bewilligen, wie es weiter hiess. Zudem werde eine längere Verweildauer bis zu drei Jahren im Kindergarten ermöglicht.
Das Ziel sei, Rückstellungen zu reduzieren und die Kinder im Rahmen eines flexibel gestalteten Kindergartenbesuchs möglichst optimal zu fördern. So erhielten die Kinder die Zeit, die sie benötigten, für den Eintritt in die erste Klasse.
Die Gemeinden sollen zudem regionalen Spezialklassen ab dem Schuljahr 2025/26 führen können. Dort sollen rund 200 Kinder und Jugendliche, die trotz Anmeldung an einer Sonderschule keinen Platz erhalten haben, regional koordiniert unterrichtet werden.
Handschrift der neuer Bildungsdirektorin
Das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) unterstützt die Schulen bei der Planung und dem Aufbau der regionalen Spezialklassen und finanziert diese Angebote zusätzlich. Die beiden Massnahmen tragen die Handschrift der neuen Bildungsdirektorin Martina Bircher (SVP). Sie hatte solche Massnahmen in mehreren Interviews in Aussicht gestellt.
Es werde jedoch weiterhin auch Kinder und Jugendliche mit Sonderschulungsbedarf geben, die in Regelklassen unterrichtet würden, hiess es. Der Kanton unterstütze die Schulen dabei und führe bestehende Massnahmen weiter.
20 Prozent mehr Anmeldungen
Für das Schuljahr 2025/26 begutachtete der Schulpsychologische Dienst gemäss Angaben des Kantons 729 Kinder und Jugendliche mit Verdacht auf erhebliche Beeinträchtigung. Dabei seien mit steigender Tendenz tiefgreifende Entwicklungsstörungen wie Autismus-Spektrum-Störungen aber auch soziale Beeinträchtigungen festgestellt worden.
551 Kinder und Jugendliche mit einer erheblichen Beeinträchtigung seien von den Gemeinden/Regelschulen fristgerecht an eine Sonderschule angemeldet worden. Das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr – und es gibt zu wenig Plätze. Stand heute seien 241 Kinder und Jugendliche an einer Sonderschule aufgenommen worden.
Reformen angekündigt
Um eine nachhaltige Entspannung zu erreichen sind gemäss Regierungsrat auch mittel- und langfristige Massnahmen geplant. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Schulgesetzes sei vorgesehen, die Zuweisung von Kindern nach der Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst neu zu organisieren.
Die im BKS angesiedelte Koordinationsstelle solle in Zukunft mehr Kompetenzen erhalten und als Zuweisungsstelle den Prozess nach der schulpsychologischen Abklärung bis zu einer eventuellen Aufnahme in eine Sonderschule begleiten und steuern. Der Grosse Rat hat dem neuen Volksschulgesetz noch nicht endgültig zugestimmt.