Spitalpersonal steht wegen Tötungsdelikt vor Kriminalgericht Luzern
Zwei Ärzte und eine Ärztin stehen am Mittwoch vor dem Kriminalgericht Luzern. In ihrer Behandlung am Kinderspital Luzern ist vor vier Jahren ein zwei Monate altes Baby gestorben.
(Keystone-SDA) Sie sind der eventualvorsätzlichen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung angeklagt und verantworten sich am Mittwoch in der Hauptverhandlung.
Im Vorverfahren verweigerten die Beschuldigten die Aussage, wobei einer von ihnen schriftlich Antworten an die Staatsanwaltschaft nachreichte. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Staatsanwaltschaft stellt für alle drei die praktisch gleichen Strafanträge. Für das Tötungsdelikt fordert sie eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon sechs Monate unbedingt. Damit verbunden ist eine Busse von 10’000 Franken.
Die Körperverletzung soll gemäss Staatsanwaltschaft Geldstrafen von 90 Tagessätzen zwischen 270 und 330 Franken nach sich ziehen. Diese soll bedingt vollzogen werden, die Probezeit beträgt drei Jahre.
Operation nicht abgebrochen
Das Baby verlor sein Leben bei einer nicht dringlichen Operation eines Leistenbruchs im November 2021. Die Operation wurde gemäss Anklageschrift durchgeführt, obwohl der Verdacht auf einen seltenen Gendefekt bestand und ein Herzfehler bekannt war.
Zunächst kam es nach der Einleitung der Narkose bereits nach wenigen Minuten zu einer Wiederbelebung des Säuglings. Danach entschied das Behandlungsteam, die Operation durchzuführen und leitete die Narkose erneut ein. Weitere Wiederbelebungsmassnahmen wurden nötig, bevor der Tod des Babys gut zwei Stunden nach Beginn der Operation festgestellt wurde.
Gemäss Obduktionsgutachten verstarb das Kind an akutem Herz-Kreislaufversagen infolge der Medikamentenapplikationen und der durch den Gendefekt bedingten Reaktion darauf.
Die drei Beschuldigten geben den Sachverhalt laut Anklageschrift nicht zu.