St. Galler Lehrkräfte wollen keine längeren Kündigungsfristen
Der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband (KLV) ist mehrheitlich für das überarbeitete St. Galler Volksschulgesetz. Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für Lehrpersonen wird allerdings abgelehnt, heisst es in der Stellungnahme für die Vernehmlassung der Gesetzesrevision.
(Keystone-SDA) Weil die Volksschule laufend mit gesellschaftlichen Veränderungen und Herausforderungen konfrontiert werde, seien «sowohl Stabilität als auch Bewegungsspielraum» wichtig, heisst es in der Mitteilung des Verbands vom Dienstag. Das neue Volksschulgesetz ermögliche beides.
Begrüsst wird etwa die Flexibilisierung des Zyklus 1. Gemeint ist damit die Stufe vom Kindergarten bis und mit der 2. Klasse. Unter anderem werde eine Basisstufe ermöglicht, in der Kinder im Alter von vier bis acht Jahren gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden.
Als positiv sieht der Verband die Wahlmöglichkeit von verschiedenen Oberstufenmodellen. Auch die bisher am stärksten verbreitete Variante mit Sek und Real solle unbeschränkt erhalten bleiben.
Der KLV unterstützt die neue Möglichkeit einer integrierten Sonderschulung. Dabei können Kinder mit Sonderschulstatus unter bestimmten Bedingungen in einer Regelklasse unterrichtet werden.
Bedingung sei, dass zuvor die Klassensituation sorgfältig abgeklärt werde und dass die Klassenlehrkräfte angehört würden. Ein Hinderungsgrund sei, dass es einen grossen Mangel an Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gebe. Die Systemänderung stelle für das Personal eine grosse Herausforderung dar und dürfe nicht forciert werden.
Gegen Abschaffung des Bildungsrats
Ein Vorteil ist laut KLV die Möglichkeit für «Kleinklassen vor Ort». Dadurch könnten flexible und temporäre Settings für unterschiedliche Anforderungen einzelner Kinder geschaffen werden.
Als «nicht akzeptabel» bezeichnet der Verband eine Verschlechterung der Anstellungsbedingungen, die die geplante Verlängerung der Kündigungsfrist für Lehrkräfte von drei auf vier Monate mit sich bringen würde.
Mit dem neuen Gesetz stehe der Bildungsrat zur Diskussion. Dieses Gremium mit klaren Aufgaben und Kompetenzen habe sich aber «im Wesentlichen bewährt» und solle beibehalten werden.
Beim überarbeiteten Volksschulgesetz handle es sich um eine insgesamt ausgewogene «und in den meisten Punkten mehrheitsfähige Vorlage», fasste der Verband seine Stellungnahme zusammen.