Stadtrat von Illnau-Effretikon untersagt Sprengungen im Tätsch
Der Stadtrat von Illnau-Effretikon hat jegliche Sprengaktivitäten in der Versuchsanlage Tätsch untersagt. Er verlangt Unterlagen von der Grundeigentümerin. Wegen einer schiefgelaufenen Entsorgung von Sprengmaterial am 25. Februar war es zu rund 150 Schadensmeldungen gekommen.
(Keystone-SDA) Die Schadenssumme wird auf 4 Millionen Franken geschätzt. Wie der Stadtrat am Donnerstag mitteilte, will er Aktivitäten unterbinden, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind. Derzeit untersucht die Bundesanwaltschaft den Unfall. Der Entscheid des Stadtrats ist noch nicht rechtskräftig.
Weiter soll die Betreiberin Unterlagen vorlegen, welche die Einhaltung der kommunalen Polizeiverordnung, der kantonalen und eidgenössischen Umweltgesetzgebung sowie des kantonalen Planungs- und Baugesetzes für die Arealnutzungen aufzeigen. Als Grundlage für das Verbot dient dem Stadtrat die Polizeiverordnung.
In der Vergangenheit hatte es nur vereinzelte Reklamationen wegen Erschütterungen oder Lärmbelästigungen gegeben, wie der Statdrat weiter schreibt. Kontrete Schadenfälle seien keine bekannt.
Schulungen und Sprengaktivitäten
Das Areal «Versuchs- und Schulungsanlage Tätsch» in Illnau wurde in den 1960er Jahren erstellt, später umgebaut und erweitert. Seither finden auf dem Areal verschiedene Schulungen für Blaulichtorganisationen, Sprengmeisterkurse und diverse Sprengaktivitäten statt.
Das Grundstück im Tätsch liegt in der kantonalen Landwirtschaftszone und im Wald. Betreiberin ist eine Genossenschaft. Illnau-Effretikon ist nicht beteiligt.