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Stimmabdrücke von Kunden: Postfinance muss Zustimmung einholen

Keystone-SDA

Die Postfinance muss für die Erstellung von Stimmabdrücken die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen. Für bereits erstellte Stimmabdrücke muss sie eine nachträgliche Zustimmung einholen, wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat.

(Keystone-SDA) Die Postfinance erfasste seit 2018 Stimmabdrücke von anrufenden Kunden, um diese zur Authentifizierung zu nutzen. Wer keinen Abdruck wünschte, musste dies aktiv mitteilen oder auf der Website eine Einstellung anpassen.

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte verpflichtete die Postfinance im Mai 2025, eine ausdrückliche Einwilligung für Stimmabdrücke einzuholen und bestehende ohne Zustimmung zu löschen. Postfinance legte Beschwerde ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, das Weitersprechen nach der entsprechenden Information stelle keine ausdrückliche Zustimmung dar und begründe eine Persönlichkeitsverletzung. Es hat Postfinance eine Frist gesetzt, um für erstellte Stimmabdrücke eine Einwilligung einzuholen. Ohne Zustimmung sind die Daten zu löschen.

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