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Urner Landrat lehnt pauschales Wildcampingverbot in Uri ab

Keystone-SDA

Der Urner Landrat hat sich am Mittwoch gegen ein kantonales Wildcampingverbot ausgesprochen. Er lehnte einen entsprechenden Vorstoss von Landrat Josef Inderkum (FDP) mit 52 zu 11 Stimmen ab.

(Keystone-SDA) Der Motionär forderte ein generelles kantonales Campingverbot in der Verordnung oder die Ausarbeitung eines «eigenen, kurzen und knackigen Gesetzes», so wie es etwa der Kanton Obwalden geregelt habe.

Der Vorstoss soll «Klarheit beim Campieren schaffen», sagte der Landrat aus Gurtnellen in der Debatte. Die Motion stärke den Tourismus. Es gehe nicht darum, neue Regeln zu schaffen, sondern «klare, einheitliche gesetzliche Grundlagen».

Unterstützung erhielt er von Parteikollege Marcel Bachmann. Der Weg des Regierungsrats führe zu einem «Flickenteppich» mit unterschiedlichen lokalen Regeln, sagte der Landrat aus Silenen. Statt eines «Einzelverbotsdschungels» sei ein klares Verbot mit sinnvollen Ausnahmen vorzuziehen.

Bruno Christen (FDP) sagte, ein generelles Campingverbot schütze die Natur: «Wenn weniger wild gecampt wird, gibt es weniger Abfall, weniger Schäden an Böden und Wiesen, und Wildtiere werden weniger gestört.»

«Verbot mit Ausnahmen gibt auch Flickenteppich»

Anders sah es die Regierung, die sich für die Teilerheblichkeit der Motion aussprach. Ein generelles kantonales Verbot sei «nicht verhältnismässig», da auch rücksichtsvolle Camper betroffen wären und es die touristische Wertschöpfung in Uri beeinträchtigen könnte. Zudem betreffe das Problem nur einen kleinen Teil des Kantons.

Stattdessen soll eine kantonale Rechtsgrundlage geschaffen werden, die Wildcampieren in Uri grundsätzlich erlaubt und den Gemeinden eine einheitliche Grundlage bietet, um bei Bedarf örtliche Verbotszonen festzulegen und Verstösse mit Bussen zu ahnden. «Bei einem flächendeckenden Verbot mit einzelnen Ausnahmen entstünde ebenfalls ein Flickenteppich», sagte Volkswirtschaftsdirektor Urban Camenzind (Mitte). Das Problem trete vor allem entlang der Passstrassen auf.

Eine Mehrheit des Parlaments stimmte mit der Regierung überein. Wegen «einzelner Hotspots» in bestimmten Gemeinden solle kein generelles Verbot erlassen werden, sagte Petra Muheim (FDP). Loa Wild (GLP) fügte hinzu, dass gezielt dort eingegriffen werden solle, wo es nötig sei. Ein pauschales Verbot wäre «unverhältnismässig», da sich die meisten Wildcampierenden respektvoll verhalten.

Generelles Campingverbot

Im Kanton Uri ist die Errichtung und der Betrieb von Campingplätzen in der Campingverordnung von 1994 geregelt. Zum Campieren ausserhalb dieser Plätze macht die Verordnung jedoch keine Angaben.

Fünf Gemeinden, Andermatt, Göschenen, Realp, Gurtnellen und Hospental, haben ein Wildcampingverbot in ihren Bau- und Zonenreglementen verankert.

Generell verboten ist das Campieren in Naturschutzgebieten, im Schweizerischen Nationalpark, in Wildruhezonen, Jagdbanngebieten und Mooren von nationaler Bedeutung sowie überall dort, wo Betretungsverbote gelten, etwa in Wäldern oder auf Privatgrundstücken ohne Erlaubnis.

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