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Urner Regierung spricht 100’000 Franken für «Max der Uristier»

Keystone-SDA

Der hölzerne "Max der Uristier", Publikumsliebling des Eidgenössischen Schwing- und Älplerfests 2025, soll bekanntlich dauerhaft im Kanton Uri heimisch werden. Der Regierungsrat hat 100'000 Franken an die Konzeptphase zur touristischen Inwertsetzung bewilligt.

(Keystone-SDA) Er war der unbestrittene Star in Mollis GL: Der Holzstier «Muni Max» zog am Schwing- und Älplerfest die Massen an. Das imposante Holzstier soll eine zweite Karriere oberhalb von Andermatt starten. Der Verein «Max der Uristier» plant, die Installation auf dem Nätschen oberhalb von Andermatt UR dauerhaft zugänglich zu machen und so ein neues touristisches und kulturelles Erlebnisangebot zu schaffen

Um dieses Vorhaben auf ein Fundament zu stellen, unterstützt der Urner Regierungsrat die aktuelle Konzeptphase im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) mit insgesamt 100’000 Franken, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Die Kosten werden hälftig vom Bund und vom Kanton getragen. Mit diesen Mitteln soll unter Einbezug externer Fachleute eine umfassende Machbarkeitsstudie sowie ein Businessplan und ein Betriebskonzept erarbeitet werden.

Es stehen verschiedene Varianten im Fokus, die sich in ihrer Zugänglichkeit und Nutzungstiefe unterscheiden. Anders als am ESAF, wo der Stier einzig von aussen betrachtet werden konnte, soll er an seinem neuen Standort für die Gäste begehbar gemacht werden, wie aus der Medienmitteilung hervorgeht.

«Muni Max» in der Tourismuszone

Der vorgesehen Platz am Standort auf dem Nätschen liegt in einer regelkonformen Freizeit- und Tourismuszone. Daher ist keine Änderung der Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Andermatt nötig. Die Baueingabe ist laut dem Verein bereits für das Frühjahr 2026 geplant.

Trotz des positiven Entscheids für die Planungsphase bleibt der Kanton bei der Finanzierung des Objekts selbst zurückhaltend. Der Regierungsrat stellte klar, dass eine Beteiligung an den Kosten für Kauf, Transport, Lagerung oder den Wiederaufbau des Holzkonstrukts weiterhin ausgeschlossen ist.

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