Verstoss gegen Recht auf Anwalt? EU-Kommission verklagt Polen
Polen verletzt nach Ansicht der Europäischen Kommission EU-Standards für faire Strafverfahren. Deswegen verklagt die Brüsseler Behörde das Land vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
(Keystone-SDA) Polen habe zentrale Bestimmungen einer Richtlinie zu Verfahrensrechten, wie etwa den Zugang zu einem Anwalt, nicht ausreichend umgesetzt, teilte die Brüsseler Behörde mit.
Der Kommission zufolge lässt Polen Vernehmungen und Beweiserhebungen zu, ohne dass ein Rechtsbeistand dabei ist. Dadurch seien Verdächtige zu Beginn polizeilicher Ermittlungen nicht ausreichend geschützt, heisst es aus Brüssel. Das verstosse gegen die EU-Vorgaben. Auch die in der Richtlinie garantierte Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Beschuldigten und ihren Anwältinnen und Anwälten werde im polnischen Recht nicht gewährleistet.
Darüber hinaus kritisiert die Kommission, dass Polen die Informationspflichten bei der Ingewahrsamnahme Minderjähriger nicht vollständig umsetzt. Nach EU-Recht müssen in solchen Fällen stets die Erziehungsberechtigten oder andere geeignete Erwachsene informiert werden. Mängel sieht Brüssel zudem beim Zugang zu einem Rechtsbeistand im Verfahren zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls.
Die Kommission ist als Hüterin der EU-Verträge dafür zuständig, zu überwachen, dass die Staaten sich an das EU-Recht halten.