Zürcher Gericht spricht Massnahme für Ex-Fussballer aus
Das Bezirksgericht Bülach ZH hat am Mittwoch für den Ex-Fussballer Kay Voser eine ambulante Massnahme ausgesprochen. Er wurde zwar schuldig gesprochen, bleibt aber wegen nicht selbstverschuldeter Schuldunfähigkeit straffrei.
(Keystone-SDA) Im Fall der Drohung gegen Bundesrat Rösti sah das Gericht eine versuchte Nötigung durch den 39-Jährigen. «Sie versuchten, durch eine Todesdrohung seine Unterstützung zu erzwingen», sagte der Richter bei der Urteilseröffnung.
Im Fall der anderen bedrohten Personen sah das Gericht den Tatbestand der versuchten öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen erfüllt. «Sie haben andere aufgefordert, diese Menschen zu töten». Diese Aufrufe seine mehrfach erfolgt, es habe eine gewisse Eindringlichkeit bestanden.
Dass der Beschuldigte schuldunfähig war, als er die Videos aufnahm, war aufgrund des Gutachtens unbestritten. Doch dieses zeige auch, dass die Therapie eine gewisse Ausgestaltung brauche, sagte der Richter. Die seit längerem freiwillig begonnen Therapie reichte dem Gericht darum nicht, um auf das Aussprechen einer verpflichtenden ambulanten Massnahme zu verzichten.
Viele Reaktionen auf Videos
Das Bezirksgericht Bülach entschied nicht darüber, ob die fast vier Monate Untersuchungshaft zu lang waren. Ob Voser dafür entschädigt werde, müsse in einem anderen Verfahren behandelt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Ex-Fussballer und TV-Experte stand wegen wirren Instagram-Videos aus dem Jahr 2024 vor Gericht. In englischer Sprache stiess er Drohungen aus. Er habe damals viele Reaktionen erhalten. «Viele wollten mir helfen oder machten sich Sorgen um mich».