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Verzicht auf Beschwerde gegen Freispruch für Blatter und Platini

Keystone-SDA

Die Bundesanwaltschaft verzichtet auf eine Beschwerde gegen den Freispruch für die früheren Fussballfunktionäre Joseph Blatter und Michel Platini. Damit ist der Freispruch wegen Betrugs, Veruntreuung, ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung rechtskräftig.

(Keystone-SDA) Mit der Akzeptanz des Urteils, das sowohl die erste als auch die zweite Instanz ausgesprochen habe, schliesse man ein weiteres Kapital im Untersuchungskomplex zum Fussball, teilte die Bundesanwaltschaft (BA) am Donnerstag mit.

Der frühere Fifa-Chef Blatter und der frühere Uefa-Chef Platini waren am 25. März 2025 von einer ausserordentlichen Berufungskammer in Muttenz BL nach dem Prinzip «in dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) in zweiter Instanz von den Vorwürfen freigesprochen worden. Nach den Freisprüchen beim Bundesstrafgericht von 2022 hatte die BA Berufung eingelegt.

Im Zentrum der Anklage stand eine Zahlung von zwei Millionen Franken an Platini für seine Beratertätigkeit beim Weltfussballverband. Diese basierte unter anderem auf einem mündlichen Vertrag mit Blatter.

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