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Was die Begnadigung von der Amnestie unterscheidet

Wer in der Schweiz verurteilt wird, kann dank einer Begnadigung hoffen, dass die Politik die Strafe abmildert. Auch gibt es die Amnestie und die Rehabilitation. Was ist was?

(Keystone-SDA) In der Schweiz wird das Instrument der Begnadigung im Strafgesetzbuch definiert. «Durch Begnadigung können alle durch rechtskräftiges Urteil auferlegten Strafen ganz oder teilweise erlassen oder die Strafen in mildere Strafarten umgewandelt werden», heisst es dazu kurz und knapp in Artikel 383.

«Aus Gründen der Gerechtigkeit» kann mit einer Begnadigung auf den Vollzug einer rechtskräftig angeordneten Strafe verzichtet werden, erklärte Jonas Weber, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA ergänzend. Die Politik kann Gerichtsurteile also in dem Sinne korrigieren, dass die ausgesprochene Strafe nicht oder bloss teilweise vollzogen wird.

Grundsätzlich hat gemäss Weber jede verurteilte Person das Recht, ein Begnadigungsgesuch zu stellen. Bei Urteilen, die eine kantonale Instanz fällte, sind auch für die Begnadigungen die kantonalen Behörden zuständig. Zumeist sind das die Parlamente.

Das Gerichtsurteil bleibt bei einer Begnadigung bestehen. Es wird inhaltlich nicht neu beurteilt. Wenn ein Urteil aufgehoben und folglich ein Schuldspruch korrigiert wird, wird gemäss Weber von einer Rehabilitation gesprochen. Dafür braucht es in der Regel eine besondere gesetzliche Bestimmung.

Bei Amnestien wiederum wird laut der Internetseite der Bundesversammlung sowohl auf die Strafverfolgung verzichtet als auch die entsprechenden Strafen erlassen.

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