Winterthur bremst ETH Zürich bei Stromausschreibung aus
Die Stadt Winterthur hat vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Erfolg gegen die ETH Zürich erzielt. Das Gericht hob eine Stromausschreibung der Hochschule auf, weil ein Kriterium zur Lohngleichheit unzulässig ausgestaltet war.
(Keystone-SDA) Die ETH Zürich muss ihre geplante Stromausschreibung für die Jahre 2029 und 2030 überarbeiten, wie aus einem am Dienstag publizierten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht. Das Stadtwerk Winterthur hatte gegen die Bedingungen der Ausschreibung Beschwerde eingereicht.
Die Hochschule wollte Angebote unter anderem danach bewerten, wie präzise die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann im Betrieb eingehalten wird. Dem Gericht zufolge fehlt es dafür jedoch an einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.