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11. AHV-Revision: Bundesrat will Flexibilisierung und Einsparungen

Der Bundesrat hat die 11. AHV-Revision mit Einsparungen von 1,2 Milliarden Franken und dem flexiblen Rentenalter ab 62 Jahren verabschiedet. Die Flexiblisierung wird mit 400 Millionen Franken jährlich sozial abgefedert.

Der Bundesrat hat die 11. Revision der Alters- und Hinterlassenen-Versicherung (AHV) mit Einsparungen von 1,2 Milliarden Franken und dem flexiblen Rentenalter ab 62 Jahren verabschiedet. Die Flexiblisierung wird mit 400 Millionen Franken jährlich sozial abgefedert. Das Rentenalter für Frauen wird auf 65 Jahre, die MWST schrittweise erhöht.

Die Zeit für die AHV-Vorlage sei reif und die notwendige Konsolidierung des wichtigsten Sozialwerks lasse keinen weiteren Aufschub zu, sagte Bundesrätin Ruth Dreifuss am Mittwoch (02.02.) vor den Medien im Bundeshaus. Neben den Einsparungen sieht die Revision eine schrittweise Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) vor:

Der erste Schritt von 1,5 Prozentpunkten ist für 2003 vorgesehen; ein Drittel davon geht an die AHV, zwei Drittel an die Invalidenversicherung (IV). Im zweiten Schritt, voraussichtlich 2006, wird maximal ein zusätzliches MWST-Prozent für die AHV nötig sein. Über diese Erhöhung soll das Parlament und allenfalls mittels eines Referendums das Volk befinden können. Zur möglichst raschen finanziellen Konsolidierung der IV ist weiter vorgesehen, auf 2003 1,5 Milliarden Franken vom EO-Fonds in die IV zu verlagern.

Weitere Massnahmen auf der Einnahmenseite sind die Erhöhung des Beitragssatzes für selbstständig Erwerbende (74 Millionen Franken), die Aufhebung des Freibetrags für erwerbstätige Rentner (240 Millionen Franken) und die Wiedereinführung des Konkursprivilegs für die Sozialversicherungen (50 Millionen Franken).

Auf der Leistungsseite bringt die Erhöhung des Rentenalters der Frauen 400 Millionen Franken. Diese Mittel will der Bundesrat für die soziale Ausgestaltung des vorzeitigen Ruhestandes einsetzen, wie Dreifuss sagte. Ursprünglich hatte er 900 Millionen vorgesehen. Wer will, kann ab 62 Jahren mit einer gekürzten oder ab 59 Jahren mit einer halben AHV in Rente gehen. Je später eine Rente bezogen wird, desto geringer soll die Kürzung ausfallen. Bei tiefen Einkommen soll weniger gekürzt werden als bei höheren.

Vereinheitlicht werden die Voraussetzungen für den Bezug einer Hinterlassenenrente, was den AHV-Finanzhaushalt längerfristig um 786 Millionen Franken entlasten soll. Der Rhythmus der Rentenanpassung wird von zwei auf drei Jahre ausgedehnt, was 150 Millionen Franken einspart.

Die Botschaft, die erst am kommenden Freitag veröffentlicht wird, thematisiert auch die Verwendung eines Teils der freiwerdenden Goldreserven der Nationalbank. Die Einspeisung der Goldreserven in ihrer Substanz in den AHV-Fonds würde die strukturellen Finanzierungsbedürfnisse der AHV nicht decken können, wird festgehalten.

Bei der AHV könnte der Vermögensertrag allenfalls dazu eingesetzt werden, Langzeitarbeitslosen und Invaliden einen Vorbezug der Rente mittels Überbrückungshilfen zu ermöglichen, sagte Dreifuss. Sie rekapitulierte zudem den Entscheid des Bundesrates, die Verwendung des Goldes für die Bildung und auf Verlangen der kantonalen Finanzdirektoren für die Schuldentilgung zu prüfen.

Die Vernehmlassungsvorlage zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven soll im Sommer vorliegen.

7,6 MWST-Prozente bis 2025 nötig

Ebenfalls in der Botschaft enthalten ist eine finanzielle Gesamtschau zur weiteren Entwicklung der Sozialversicherungen bis 2025. Sämtliche Sozialwerke benötigten zwischen 2010 bis 2025 weitere 7,6 MWST-Prozente, sagte Dreifuss. Im Frühjahr werde der Bundesrat den Rahmen abstecken, innerhalb dessen denkbare Massnahmen zur langfristigen finanziellen Konsolidierung einzubetten seien.

SRI und Agenturen

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