Zürcher «Parkhausmörderin» erhält Therapie statt Verwahrung
Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Verwahrung der "Parkhausmörderin" in eine stationäre Massnahme umgewandelt wird. Die 52-jährige Österreicherin erhält somit eine Therapie.
(Keystone-SDA) Das Zürcher Obergericht stimmte dem Antrag auf Umwandlung zu, wie der Richter bei der Urteilseröffnung am Dienstagmorgen sagte. Die «Parkhausmörderin» erhält somit eine Therapie für ihre psychischen Störungen und – sollte diese erfolgreich sein – später die Chance auf eine Entlassung aus dem Gefängnis. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Die heute 52-Jährige tötete 1991 in einem Zürcher Parkhaus eine Frau. 1997 kam es ebenfalls in Zürich zu einem weiteren Tötungsdelikt. 2001 wurde sie zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe mit anschliessender Verwahrung verurteilt.