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Zürcher Menschenhandels-Prozess wird nicht abgebrochen

Keystone-SDA

Der Anwalt einer mutmasslichen Zuhälterin ist am Montag vor dem Zürcher Bezirksgericht abgeblitzt. Er hatte beantragt, das Verfahren gegen die 33-jährige Ungarin einzustellen und die Frau auf freien Fuss zu setzen.

(Keystone-SDA) Seit dreieinhalb Jahren befindet sich die Ungarin in Haft. Ihr wird vorgeworfen, dass sie mehrere ungarische Frauen aus prekären Verhältnissen in Zürich zur Prostitution gezwungen haben soll.

Ihr Verteidiger bemängelte bei Prozessbeginn, dass er keine Einsicht in alle wichtigen Akten erhalten habe. So würden unter anderem Chatverläufe und Videoaufnahmen aus der Observation seiner Mandantin fehlen. Einige Beweismittel seien zudem nicht verwertbar.

Die Staatsanwältin entgegnete, dass sich alles relevante Material sehr wohl in den Akten befände. Auf fehlende Chatverläufe hätte die Beschuldigte aufmerksam machen können. Das Gericht entschied deshalb, dass der Prozess nicht abgebrochen wird. Er wird nun am Nachmittag mit der Befragung der Frau fortgesetzt.

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