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Zürcher Gericht spricht ETH-Besetzer teilweise frei

Keystone-SDA

Das Bezirksgericht Zürich hat am Dienstag vier weitere Pro-Palästina-Aktivisten teilweise freigesprochen. Sie hatten am 31. Mai 2024 die Haupthalle der ETH Zürich besetzt.

(Keystone-SDA) Drei Beschuldigte wurden wegen Hausfriedensbruchs schuldig gesprochen. In einem Fall sei kein gültiger Strafantrag vorgelegen, sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Die Beschuldigten kassierten bedingte Geldstrafen von 30 Tagessätzen zu 30 beziehungsweise 60 Franken. Dafür gelten Probezeiten von zwei Jahren.

«Die ETH hat Hausrecht. Dieses wurde durchgesetzt», erklärte die Richterin. Die Teilnehmenden am Sitzstreik seien vorgewarnt worden, viele hätten darauf reagiert. Das wäre den Beschuldigten auch möglich gewesen.

Argumente wie einen Notstand oder die Berufung auf die Genozidkonvention liess das Gericht nicht gelten. «Sie hätten auch legale Möglichkeiten gehabt, um auf die Lage in Gaza aufmerksam zu machen», sagte sie. So habe die ETH-Leitung im Vorfeld Gesprächsbereitschaft signalisiert.

Beschuldigte müssen Kosten tragen

Vom Vorwurf der Teilnahme an einer unbewilligten Demonstration wurden alle vier freigesprochen. Die städtische Polizeiverordnung komme an der ETH, die dem Bund gehört, nicht zur Anwendung, sagte die Richterin.

Die Kosten von Untersuchung und Verhandlung werden allen sieben am Dienstag abgeurteilten Beschuldigten auferlegt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Pro-Palästina-Aktivisten kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.

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