The Swiss voice in the world since 1935
Top Stories
Schweizer Demokratie
Newsletter

Zürcher Obergericht spricht Firmenchef frei

Keystone-SDA

Das Zürcher Obergericht hat einen 38-jährigen Firmenchef am Freitag vom Vorwurf der sexuellen Belästigung, sexuellen Nötigung und Nötigung freigesprochen. Er war angeklagt, weil er eine Bewerberin beim Vorstellungsgespräch sexuell belästigt haben soll.

(Keystone-SDA) Eine Begründung für den Freispruch gab das Obergericht nicht ab, weil es das Urteil schriftlich publizierte. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin oder die Privatklägerin können ihn noch ans Bundesgericht ziehen.

Es handelte sich um ein klassisches «Vier-Augen-Delikt» ohne Beweise. Der Anwalt des Firmenchefs forderte für den Familienvater und strenggläubigen Muslim einen vollumfänglichen Freispruch. Sein Mandant habe ja zugegeben, dass es beim Vorstellungsgespräch zu Berührungen und Küssen gekommen sei.

Allerdings sei das nicht gegen den Willen der Bewerberin gewesen. Die Frau nehme es «mit der Wahrheit nicht so genau». Sie verbreite Lügen und Unwahrheiten und habe offenbar psychische Probleme. Der Beschuldigte selber liess sich vom Berufungsprozess dispensieren.

Staatsanwältin forderte drei Jahre

Er war angeklagt, weil er eine junge Frau, die sich um einen Bürojob bei ihm bewarb, massiv belästigt haben soll – direkt beim Vorstellungsgespräch, auf dem Sofa in seinem Büro. Gemäss Anklageschrift packte der Vorgesetzte die Bewerberin und fing an, sie am Hals und am Oberkörper zu küssen.

Sie habe mehrfach und sehr laut gesagt, dass sie das nicht wolle, allerdings vergeblich. Irgendwann schaffte sie es gemäss Anklage, den Mann in den Penis zu beissen, so dass er von ihr abliess. Dieser Biss, der während des Prozesses auch als «Schnappen» bezeichnet wurde, hinterliess jedoch keine Spuren – und somit keinen Beweis.

Für die Staatsanwältin ist klar, dass die Aussagen der Frau der Wahrheit entsprechen. «Es geht ihm nur um die Befriedigung seiner Bedürfnisse, ohne an seine Mitmenschen zu denken.» Sie forderte drei Jahre Freiheitsstrafe, die der Mann absitzen sollte. Er ist bereits vierfach vorbestraft, allerdings nicht wegen Sexualdelikten.

Er schrieb unter anderem Immobilien zum Kauf aus, die ihm gar nicht gehörten, um mehr Publikum auf die Website seines Unternehmens zu locken.

«Billiges Opferbashing»

Der Anwalt der jungen Frau betonte, dass der Übergriff im Büro für sie traumatisch gewesen sei. Sie habe danach Alkohol- und Drogenprobleme entwickelt. Der Beschuldigte gab in den Befragungen an, dass die Bewerberin «wie ein Flittchen» gekleidet gewesen sei und ihn wohl habe verführen wollen. «Das ist billiges Opferbashing», sagte der Opferanwalt dazu.

Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Zürich, hatte den Firmenchef noch verurteilt. Es verhängte im Oktober 2024 eine unbedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten, wegen sexueller Nötigung, Nötigung und sexueller Belästigung.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft