Zürcher Kantonsrat beschliesst restriktivere Regelung für Heizpilze
(Keystone-SDA) Im Kanton Zürich dürfen künftig Heizpilze in Restaurants nur noch aufgestellt werden, wenn sie mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Verschärfung hat der Kantonsrat am Montag in der zweiten Lesung des Energiegesetzes beschlossen.
In der ersten Lesung im Juni hatte der Rat einen Kompromiss zu den umstrittenen Heizpilzen beschlossen. Demnach hätten vom 1. März bis 31. Oktober Aussenräume mit Heizpilzen ausgestattet werden dürfen, wenn deren Leistung nicht mehr als 8 Kilowatt beträgt.
SP, Grüne und GLP verlangten in einem Rückkommensantrag die Streichung des Heizpilz-Zusatzes. Es mache keinen Sinn, im Sommer, wenn es einmal kalt sei, Heizpilze zuzulassen, sagte der Sprecher der GLP. Die Bevölkerung habe kein Verständnis für eine solche Energieverschwendung.
Meinungsänderung der Mitte-Parteien
Eine Kehrtwende machten die CVP-Fraktion und ein Teil der BDP. Noch in der ersten Lesung wollten sie Heizpilze zulassen. Seit der Atomkatastrophe in Fukushima hätten sich die Koordinaten in der Energiepolitik verschoben, sagte der CVP-Sprecher. Die CVP habe deshalb ihre Position nochmals überprüft.
Mit 88 gegen 82 Stimmen wurde der der Rückkommensantrag von SP, Grünen und GLP gutgeheissen. Damit dürfen in Zukunft Heizungen im Freien nur noch mit erneuerbarer Energie oder nicht anders nutzbarer Abwärme betrieben werden.
Mit 113 gegen 57 Stimmen deutlich abgelehnt wurde ein Antrag der SVP, im Gesetz ganz auf einen Heizpilz-Paragraphen zu verzichten. In der Schlussabstimmung wurde die Revision des Energiegesetzes aus dem Jahre 1983 mit 127 gegen 33 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen.