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Zuger Kantonsrat spricht sich gegen eigenes Hospiz im Kanton aus

Keystone-SDA

Im Kanton Zug wird vorerst kein eigenes stationäres Hospiz eingerichtet. Das Parlament folgte damit mehrheitlich der Regierung, die eine Motion der SVP zum Aufbau eines Sterbehospizes ablehnte.

(Keystone-SDA) Eine Motion von sechs SVP-Kantonsrätinnen und -räten forderte die Schaffung eines kantonalen Sterbehospizes. Die vorgeschlagene «Zuger Palliativ-Lösung» begründeten sie damit, dass viele Menschen am Lebensende in der aktuellen Versorgung nicht die «bestmögliche Betreuung» erhielten und deshalb in andere Kantone ausweichen müssten. Die Abhängigkeit sei in einem «so sensiblen Bereich» wie der Sterbebegleitung unverantwortlich. «Wir brauchen im Kanton Zug unsere eigene Versorgungssicherheit, sagte Motionär Thomas Werner am Donnerstag.

Die Regierung lehnte ein eigenes Hospiz ab. Ein eigenes Haus sei «nicht zielführend», da die Zusammenarbeit mit ausserkantonalen Angeboten gut funktioniere und Doppelspurigkeiten drohten. Eine «bedarfsgerechte, wohnortnahe und individuelle Betreuung» in bestehenden Einrichtungen sei die bessere Lösung.

Gesundheitsdirektor Andreas Hausherr (Mitte) sagte während der Debatte, die Langzeitpflege sei Sache der Gemeinden. Bei einem errechneten Bedarf von nur zwei Hospizbetten pro Tag lasse sich ein Hospiz «nicht sinnvoll betreiben».

Statt ein eigenes Sterbehospiz aufzubauen, beantragte die Regierung, den Vorstoss nur teilweise zu überweisen. Die Regierung wollte vielmehr die ambulante Palliativversorgung im Kanton Zug stärken, wie er im Bericht an das Parlament festhielt.

Eine Mehrheit des Parlaments folgte letztlich mit 33 zu 29 Stimmen den Empfehlungen der Regierung. Diese hat nun drei Jahre Zeit, dem Kantonsrat einen Bericht zur Entwicklung des Palliative-Care-Konzepts vorzulegen.

Neues Finanzierungsmodell gutgeheissen

Weiter hiess der Kantonsrat eine Motion von Carina Brüngger (FDP) und Mitunterzeichnenden aus Mitte, FDP, ALG und SVP mit 50 zu 16 Stimmen gut. Dieses sieht ein neues Finanzierungsmodell für Palliativpatientinnen und -patienten in anerkannten Sterbehospizen vor.

Da Hospize allen offenstehen und ein Tag im Spital fast dreimal teurer sei, sollen die Kantone des Versorgungsgebiets den grössten Teil des Defizits tragen.

Die Exekutive stellte sich erfolglos gegen das Ansinnen. Im Bericht an das Parlament hielt sie fest, dass sie den Bund in der Pflicht sieht. «Wir wollen keine Ungleichbehandlung in der Finanzierung der Hospize und Pflegeheime», sagte Gesundheitsdirektor Hausherr in der Debatte.

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