The Swiss voice in the world since 1935

Zweite Instanz erhöht Strafe in Basler Mordfall auf lebenslänglich

Keystone-SDA

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat am Dienstag einen 27-Jährigen des Mordes sowie des versuchten Mordes für schuldig befunden. Es bestätigte die Schuldsprüche des Strafgerichts, erhöhte die Freiheitsstrafe aber von 19,5 Jahren auf lebenslänglich.

(Keystone-SDA) Gerichtspräsidentin Patrizia Schmid sprach von einer «besonders schlimmen Art der Menschenverachtung». Die Fünferkammer sah es als bewiesen an, dass der Beschuldigte im August 2021 auf dem Basler Lysbüchel-Areal einen damals 27-Jährigen brutal und aus nichtigem Anlass mit einem Messer ermordet hat. Davor habe der Beschuldigte in Zürich einen anderen Mann mit einem Messer lebensbedrohlich verletzt, was das Gericht als versuchten Mord taxierte.

Zur Verschärfung des Strafmasses kam es, weil die zweite Instanz dem Beschuldigten weniger Abzug für die eingeschränkte Steuerungsfähigkeit gab, als es das Strafgericht getan hatte. Durch den Konsum von Kokain und Alkohol habe er sich in erster Linie selber in den Zustand gebracht, hiess es weiter. Zudem habe er nach den Taten gezielt gehandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anschlussberufung lebenslänglich gefordert.

Stationäre Massnahme und Landesverweis

Eine bedingte Entlassung kann frühestens nach 15 Jahren geprüft werden. Die Freiheitsstrafe soll jedoch zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben werden, wie es bei der Urteilsverkündung hiess. Eine Verwahrung komme nicht in Frage und langfristig sei die stationäre Therapie sinnvoller als eine vollzugsbegleitende Massnahme.

Trotz Härtefall gebe es keinen Spielraum, auf den Landesverweis von zehn Jahren gegen den Kroaten zu verzichten, hielt Schmid fest. Es handle sich um schwerste Verbrechen gegen Zufallsopfer im öffentlichen Raum und öffentliche Interessen würden überwiegen.

Weiter wies das Gericht diverse Anträge ab, so etwa auf die Befragung eines weiteren Zeugen oder die Erstellung eines neuen Gutachtens. Der Steroidkonsum des Beschuldigten sei laut der Gerichtspräsidentin ausreichend berücksichtigt worden. Ausserdem habe der Mann auch davor schon «frappierend ähnliche Delikte mit erschreckender Enthemmung» begangen.

Das Urteil kann noch angefochten werden. Bis zum Erwachsen der Rechtskraft gilt die Unschuldsvermutung.

Beliebte Artikel

Meistdiskutiert

Swissinfo bei Google bevorzugen

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft