Mutmasslicher Kriegsverbrecher bleibt in Haft

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des mutmasslichen ruandischen Kriegsverbrechers Emmanuel Rukundo abgewiesen. Der Ruander soll wegen Völkermordes und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dem UNO-Kriegsverbrechertribunal in Tansania überstellt werden.
Der 42-jährige Ruander war Mitte Juli in Genf verhaftet worden, wo er als Vikar in einer Pfarrei in Cologny arbeitete. Das Internationale Kriegsverbrechertribunal in Arusha wirft ihm vor, für den Tod Tausender von Tutsis verantwortlich zu sein. Rukundo hat sowohl gegen seine Verhaftung und seine Auslieferungshaft, als auch gegen die Überstellung an das Tribunal Beschwerde beim Bundesgericht erhoben.
Die Anklagekammer des Bundesgerichts hat jetzt die Beschwerde gegen die Verhaftung und die Versetzung in Auslieferungshaft abgewiesen. Über die Beschwerde gegen die Überstellung Rukundos an das Kriegsverbrecher-Tribunal wird eine andere Abteilung des Bundesgerichts entscheiden.
Die Richter der Anklagekammer befanden, dass die Anordnung der Auslieferungshaft durch die zuständige Behörde korrekt erfolgt ist. Sie stützt sich auf den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts.
swissinfo und Agenturen

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