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Habe ich Recht auf Kurzarbeit, wenn ich die Arbeit noch nicht angetreten habe, mit befristete Arbeitsvertrag, der im Mai beginnt? Grüsse aus Brasilien

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Chris Bruhwiler
Chris Bruhwiler

Wenn sie in letzter Zeit keine ALV Beiträge bezahlt haben, weil sie z.b. im Ausland waren, gibt es eine Wartefrist.

Melanie Eichenberger
Melanie Eichenberger SWI SWISSINFO.CH

Sehr geehrter Herr Jotter
Vielen Dank für Ihre Frage. Neu sei es auch möglich, Kurzarbeit für temporär Angestellte anzumelden. Ob dies auch möglich ist, wenn Sie die Stelle noch nicht angetreten haben, weiss ich nicht. Auf der [url=https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/kurzarbeit.html]Website vom SECO[/url] finden Sie dazu die neusten Informationen, allenfalls müssten Sie sich dort erkundigen.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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