Wenn sie in letzter Zeit keine ALV Beiträge bezahlt haben, weil sie z.b. im Ausland waren, gibt es eine Wartefrist.
Sehr geehrter Herr Jotter
Vielen Dank für Ihre Frage. Neu sei es auch möglich, Kurzarbeit für temporär Angestellte anzumelden. Ob dies auch möglich ist, wenn Sie die Stelle noch nicht angetreten haben, weiss ich nicht. Auf der [url=https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/neues_coronavirus/kurzarbeit.html]Website vom SECO[/url] finden Sie dazu die neusten Informationen, allenfalls müssten Sie sich dort erkundigen.
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