Fünf Fragen – fünf Antworten
Die Stimmberechtigten äussern sich zu einem fünfjährigen Gentechnik-Moratorium in der Landwirtschaft.
swissinfo greift die wichtigsten Themen der Kampagnen auf und versucht, Ordnung in die ungezählten Argumente zu bringen.
1. Konsumentinnen und Konsumenten wollen keine gentechnisch veränderten Produkte
Das ist wahr. Verschiedene Umfragen in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern zeigen, dass ein gewisses Misstrauen gegenüber genetisch veränderten Organismen (GVO) besteht. Im medizinischen Bereich ist die Akzeptanz grösser. Bei Lebensmitteln hingegen will eine Mehrzahl der Konsumentinnen und Konsumenten keine GVO.
In der Schweiz zeigte eine Umfrage des Instituts GfS, dass 67% der Befragten GVO in der Landwirtschaft ablehnen. 65% wollen keine GVO in den Lebensmitteln.
Diese ablehnende Haltung gegenüber GVO-Lebensmitteln ist auch in anderen Ländern zu beobachten. In Frankreich zeigte eine Umfrage des Magazins «60 millions de consommateurs», dass 80% der Befragten gegen den Anbau von GVO in der Landwirtschaft sind.
2. Genetische Manipulationen in der Landwirtschaft gab es schon immer
Auch das ist wahr. Seit dem Beginn der Landwirtschaft haben Menschen durch Auslese Pflanzen und Tiere variiert und gekreuzt, um bessere Resultate oder bestimmte Merkmale zu erreichen. All die Variationen unter Tieren und Pflanzen, die man heute in der Landwirtschaft antrifft, wurden von Menschenhand geschaffen und haben meist nichts mehr mit ihrem natürlichen Ursprung zu tun.
Die Gentechnik geht jedoch darüber hinaus, denn sie erlaubt, Gene völlig anderer Arten in die DNA einer Pflanze oder eines Tieres zu übertragen. Mit natürlichen Kreuzungen können solche Mutationen nicht erreicht werden.
3. Ein Gentechnik-Moratorium in der Landwirtschaft widerspricht internationalen Konventionen
2003 haben Kanada, die USA und Argentinien bei der Welthandels-Organisation (WTO) einen Rekurs gegen ein Moratorium eingelegt, das sieben Länder der Europäischen Union (EU) gegen den Import gewisser GVO-Produkte verhängt hatten.
Die drei Länder waren der Meinung, ein solches Moratorium verstosse gegen die Regeln des internationalen Handels. Man könne nicht einfach GVO-Produkte ablehnen, wenn die wissenschaftlichen Beweise einer möglichen Gefahr fehlen würden. Für mehrere europäische Länder mahnt ebendieses Fehlen eines Beweises zur Vorsicht.
Bis heute hat die WTO in dieser Sache nicht entschieden. Sie will noch auf die Meinung von Experten warten, um zu einem Entscheid zu kommen.
Zudem wäre ein Gentechnik-Moratorium wie jenes, über das in der Schweiz am 27. November abgestimmt wird, in der Europäischen Union (EU) nicht erlaubt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Anfang Oktober entschieden, dass ein Verbot von GVO in Oberösterreich die Gesetze der EU verletze.
4. Das Moratorium ist eine Gefahr für die Schweizer Forschung
Das ist klar die Meinung der Gegner des Moratoriums. Laut ihnen würde ein solches das Interesse von Behörden und privaten Gesellschaften an dieser Forschung, bei der die Schweiz heute einen Spitzenplatz einnimmt, deutlich vermindern. Dies würde auch die Forschenden entmutigen.
Diese Behauptungen sind schwierig zu überprüfen, hängt die Finanzierung der Forschung generell doch oft vom Zufall ab.
Gerade wissenschaftliche Kreise engagieren sich an vorderster Front gegen die Moratoriums-Initiative. Über hundert Forschende und Professoren aus dem ganzen Land haben ein Manifest unterschrieben. Dies geschieht nur sehr selten.
Tatsache ist, dass die Initiative die Forschung und Herstellung von Medikamenten auf dem Forschungsplatz Schweiz explizit vom Moratorium ausklammert.
5. GVO gefährden die Biodiversität
Diese Frage lässt sich nicht definitiv beantworten. Für einige Arten scheinen GVO gefährlich zu sein, wie beispielsweise Studien mit dem Monarch-Falter gezeigt haben, einem schönen, sehr beliebten Schmetterling in Nordamerika.
Raupen dieses Schmetterlings wurden mit Blättern gefüttert, die mit einem Pollen-Cocktail verschiedener genetisch veränderter Maissorten bestrichen waren, die resistent gegen den Maiszünsler sind. Resultat: Die derart gefütterten Raupen wuchsen langsamer und starben häufiger als Raupen einer Kontrollgruppe mit unbehandeltem Futter.
Andererseits können einige GVO-Pflanzen bereits Fungizide oder Insektizide in sich tragen, die nicht mehr in den Feldern versprüht werden müssten. Davon profitieren Flora und Fauna in der Nähe.
Wie dem auch sei, für die Gegner des Moratoriums geht die Schweizer Gesetzgebung bereits genügend weit, um Risiken auszuschliessen. Der Prozess für eine Bewilligung ist heute sehr lang. Bis zum Anbau eines GVO kann er bis zu fünf Jahre in Anspruch nehmen – so lange wie das Moratorium dauern würde.
Für die Initiantinnen und Initianten des Moratoriums ist die Gesetzgebung zu schwach. Mit einem Ja zum Moratorium würden noch einmal fünf Jahre dazukommen, bis eine Genehmigung erteilt würde. Dies bringe der Schweizer Landwirtschaft eine Zeitspanne von zehn Jahren, um mehr über den möglichen Einfluss von GVO auf die Natur zu erfahren.
swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragen aus dem Französischen: Christian Raaflaub)
In der Schweizer Landwirtschaft sollen während fünf Jahren keine Pflanzen angebaut und keine Tiere gehalten werden, die gentechnisch verändert worden sind.
Dies fordert die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft».
Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung, der Nationalrat allerdings nur äusserst knapp.
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