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An den Tisch statt vor den Richter?

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Was in der Schweiz bei Scheidungen längst weit verbreitet ist, soll nun auch bei anderen Rechtstreitigkeiten vermehrt zur Anwendungen gelangen: die aussergerichtliche Einigung Mediation. Ein aktueller Pilotversuch am Bezirksgericht Zürich stimmt allerdings skeptisch.

«Bei uns herrscht immer noch die Einstellung, dass ich Klage einreiche, wenn ich mich von einem Mitmenschen ungerecht behandelt fühle. Man ist sich nicht bewusst, dass eine Klage und das darauf folgende langwierige Prozedere eine starke Belastung ist – auch dann, wenn man vor Gericht letzten Endes Recht erhält.»

Diese Aussage stammt vom Zürcher Rechtsanwalt Peter Bösch. Bösch ist einer der Initianten eines Pilotprojekts am Zürcher Bezirksgericht, das im Februar dieses Jahres begonnen hat und im August seinen Abschluss finden dürfte. Getestet wird die Mediation, die Einigung von Konfliktparteien in aussergerichtlichen Verfahren.

Vermitteln mit Fingerspitzengefühl

In einem Mediations-Verfahren versuchen die Parteien unter Leitung einer Drittperson, des Mediators oder der Mediatorin, selbst eine Lösung für den Konflikt zu finden. Der Mediator ist kein Richter sondern ein Mittler, der die Parteien durch das Verfahren führt und über psychologisches Fingerspitzengefühl verfügen muss.

Der Hauptunterschied der Mediation Externer Linkzum herkömmlichen Gerichtsverfahren besteht darin, dass die Parteien in eigener Verantwortung eine Konfliktlösung anstreben. Die USA und Australien kennen das Mediations-Verfahren seit längerem und weisen Erfolgsquoten von bis zu 80% aus. Auch in europäischen Staaten wie Deutschland, Frankreich und Österreich verbreitet sich das neue Verfahren zunehmend. Demgegenüber herrscht in der Schweiz Nachholbedarf.

Ernüchterndes Resultat im Zürcher Versuch

Das Zürcher Bezirksgericht übernahm die Vorreiterrolle: Es fragte die Parteien von 71 Prozessen an, ob sie an einem vom Gericht unabhängigen Mediations-Verfahren teilzunehmen bereit wären. Laut Peter Bösch war die Resonanz jedoch ausserordentlich gering. Ganze sechs Prozesse konnten aus dem Gerichtssaal an den runden Tisch verlegt werden: «Von diesen sechs Verfahren besteht derzeit bei zwei – allenfalls drei – noch eine kleine Chance, zu einer aussergerichtlichen Einigung zu kommen.»

Zweifelsohne eine ernüchternde Bilanz. Das will Bösch gar nicht bestreiten. Trotzdem findet er Mediation nach wie vor eine gute Sache. Und entmutigen lassen will er sich schon gar nicht: «Zum einen waren die Fälle, die wir im Pilotversuch behandelten, ausserordentlich schwierig. Zum anderen muss die Mediation viel früher ansetzen, als dies bei den gegebenen Fällen, zu denen bereits Gerichtsverfahren liefen, möglich war. Mediation muss vor und nicht während eines Prozesses einsetzen.»

Bund setzt auf Mediation im Jugendstrafrecht

Nicht entmutigen lassen von den Zürcher Ergebnissen will man sich auch beim Bund nicht. Wie Heinz Sutter vom Bundesamt für Justiz gegenüber swissinfo sagte, muss in der Schweiz für die Mediation jedoch zuerst noch «das Terrain vorbereitet werden».

Die Mediation könnte in der Schweiz neben dem Zivil- bald auch im Strafrecht zur Anwendung gelangen: Die geplante Revision des Jugend-Strafrechts sieht nämlich vor, dass – mit Ausnahme von schweren Vergehen – auf einen Strafprozess zugunsten einer Mediation verzichtet wird.

Eine positive Entwicklung, findet Sutter: «Man stelle sich einen jugendlichen Sprayer vor, der eine Hauswand besudelt. Der Besitzer ärgert sich und fordert Genugtuung. Das genau geschieht durch das Mediations-Verfahren. Im Unterschied zum Strafprozess wird jedoch beiden Parteien die Möglichkeit geboten sich intensiv auszutauschen und damit die andere Seite zu verstehen. Vielleicht wird so die Einsicht des Täters grösser, vielleicht lässt sich der Geschädigte damit zufrieden stellen, dass der Jugendliche am freien Nachmittag die Mauer putzt.»

Felix Münger

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