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Basel-Stadt ermöglicht Gesuche von Minderheiten für mehr Schutz

Keystone-SDA

Minderheiten mit besonderen Schutzbedarf vor terroristischen und gewalttätig-extremistischen Aktivitäten können jetzt beim Kanton Basel-Stadt Finanzhilfen beantragen. Dies ist in einer neuen kantonalen Verordnung geregelt, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

(Keystone-SDA) Im Kanton Basel-Stadt können betroffene Minderheiten neu beim Justiz- und Sicherheitsdepartement Gesuche einreichen. Der Kanton kann dabei unter anderem Massnahmen baulicher, technischer oder organisatorischer Art finanziell unterstützen. Auch die Ausbildung für Mitglieder von Minderheiten im Bereich der Risikoerkennung und Bedrohungsabwehr sowie Sensibilisierung ist damit eingeschlossen.

Mit dieser kantonalen Verordnung über Massnahmen zur Unterstützung der Sicherheit von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen (VSMS BS) zieht die Regierung dem Bund nach. Im Unterschied zu den Finanzhilfen des Bundes, die bis zu 50 Prozent der Kosten einer Massnahme beträgt, beteiligt sich der Kanton mit maximal 30 Prozent, wie es in der Regierungsmitteilung heisst. Ein Rechtsanspruch auf die Staatsbeiträge bestehe nicht.

Nicht mehr an Ratschlag gebunden

Im Unterschied zur früheren Praxis ist die Hilfe nicht mehr an einen regierungsrätlichen Ratschlag gebunden. Beispielsweise beantragte die Regierung im Jahr 2020 dem Parlament einen Betrag für Massnahmen zum Schutz der Israelitischen Gemeinde Basel. Neu ist das Verfahren dahingehend institutionalisiert, dass jede Minderheit von sich aus ein Gesuch stellen kann.

Die Verordnung kommt einem Anzug von Barbara Heer (SP) nach. Sie hielt fest, dass es abgesehen von der Präventionsarbeit zu Rechtsextremismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit je nach Bedrohungslage auch konkrete Sicherheitsmassnahmen brauche. Daher bat sie die Regierung um ein klares Verfahren bezüglich Anträge zur Unterstützung.

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