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Beschuldigte Ärztin erscheint nicht am Bezirksgericht Meilen

Keystone-SDA

Eine Ärztin, die ihre demente Mutter vernachlässigt haben soll, ist am Donnerstag nicht am Bezirksgericht Meilen aufgetaucht. Es war schon das zweite Mal, dass sie den Prozess platzen liess. Verhandelt wurde trotzdem.

(Keystone-SDA) Das Gericht führte eine Abwesenheitsverhandlung durch. Auch die Öffentlichkeit durfte daran nicht teilnehmen. Wann das Urteil eröffnet wird, bleibt offen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 60-Jährigen vor, ihre bettlägerige Mutter so stark vernachlässigt zu haben, dass diese in ihren eigenen Exkrementen und durchnässten Bettlaken habe liegen müssen.

Der Bruder der Frau, der am Gericht anwesend war, bestätigte gegenüber dem Reporter von Keystone-SDA die Vorwürfe. Er sagte auch, dass die Beschuldigte schon mehreren anderen Verfahren fernblieb. Ob die Ärztin die Vorwürfe abstreitet, ist nicht bekannt.

Die Anklage wirft der Beschuldigten weiter vor, die Mutter zweimal gegen den Hals geschlagen zu haben. Dabei hätte die damals 83-Jährige schwere Schäden erleiden können.

Die Mutter lebte ab Herbst 2021 rund ein Jahr bei der Beschuldigten, bis zu ihrem Tod. Die Vorwürfe beziehen sich auf die letzten Monate, in denen unter der Woche jeweils morgens für zwei Stunden eine Pflegehilfe die Mutter betreute. Demnach soll die alte Frau abgesehen von diesen zwei Stunden keinerlei Pflege oder Betreuung erhalten haben, an den Wochenenden gar keine.

Strafe wegen Körperverletzung gefordert

Gerade als Ärztin wäre es für die Tochter ohne weiteres möglich gewesen, sich um die Grundbedürfnisse und menschenwürdige Hygiene zu kümmern, heisst es in der Anklageschrift. Da sie die kranke Frau in ihrer Wohnung aufnahm, wäre es demnach ihre Aufgabe gewesen, für die Mutter zu sorgen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen mehrfacher, teilweise versuchter, einfacher Körperverletzung, begangen an einer schutzbefohlenen Person. Sie fordert eine Geldstrafe von 180 mal 30 Franken sowie eine Busse über 1000 Franken. Für die Geldstrafe ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

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