Fachhochschul-Titel auch für Ehemalige
Wer den Titel einer Ingenieurschule, einer Höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschule oder einer Höheren Fachschule für Gestaltung trägt, kann beim BBT die Umwandlung des erworbenen Titels in einen entsprechenden Fachhochschul-Titel beantragen.
An den Fachhochschulen (FH) diplomieren diesen Herbst die ersten Studentinnen und Studenten. Gleichzeitig mit der ersten Ausgabe von FH-Diplomen setzt das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) die «Verordnung über den nachträglichen Erwerb des Fachhochschult-Titels» in Kraft.
Fünf Jahre Berufspraxis
Alle Inhaberinnen und Inhaber eines HTL-, HWV-oder eines HFG-Diploms können demnach beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) einen entsprechenden Fachhochschul-Titel beantragen. Voraussetzung ist, dass sie nach dem Studienabschluss mindestens fünf Jahre Berufspraxis im einschlägigen Berufsfeld oder einen Nachdiplomkurs auf Hochschulstufe absolviert haben. Eine Eingabefrist für die Gesuche um eine Titelnachreichung wurde nicht festgelegt.
Fachhochschul-Titel können Voraussetzung sein für Aus- und Weiterbildungen an Hochschulen im In- und Ausland oder für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in einem reglementierten Beruf im Ausland.
swissinfo und Agenturen
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