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Bundesamt für Justiz akzeptiert Haft-Entlassung Polanskis

(Keystone-SDA) Bern – Roman Polanski bleibt vorerst in Auslieferungshaft. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat noch nicht über einen allfälligen Weiterzug des Freilassungsentscheides entschieden. Über die Auslieferung selber wird es in den nächsten Wochen einen Beschluss fassen.
Einen Tag nach dem Haftentlassungsentscheid des Bundesstrafgerichts sitzt Roman Polanski noch immer in Auslieferungshaft. Die Richter in Bellinzona hatten am Mittwoch entschieden, den polnisch-französischen Starregisseur gegen eine Kaution von 4,5 Millionen Franken in Freiheit zu entlassen.
Zudem muss er seine Ausweise abgeben und mit einer elektronischen Fessel versehen in seinem Gstaader Chalet den Hausarrest antreten. Das BJ hat bisher noch nicht darüber entschieden, ob es den Entscheid aus Bellinzona ans Bundesgericht weiterziehen wird, wie BJ-Sprecher Folco Galli auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte.
Die Frist beträgt von Gesetzes wegen 10 Tage. Bis zu einem Beschluss bleibt Polanski in Haft. Im Falle einer Beschwerde gegen den Haftentlassungsentscheid wird Polanski gemäss Galli nicht entlassen. Selbst wenn das BJ auf eine Beschwerde verzichte, bedeute dies nicht die sofortige Freilassung Polanskis.
Zunächst muss laut Galli in diesem Fall die Kaution überwiesen und der Vollzug der anderen Ersatzmassnahmen sichergestellt werden. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte geäussert, dass sie keinen Grund für einen Weiterzug sehe, sich aber noch mit den zuständigen Mitarbeitern besprechen wolle.
Polanski hatte 1977 in den USA eine 13-Jährige vergewaltigt. Gestützt auf ein amerikanisches Ersuchen wurde er am 26. September 2009 bei der Anreise zum Filmfestival in Zürich verhaftet. Seither sitzt er in Auslieferungshaft.
Vor rund einem Monat traf auch das offizielle Auslieferungsersuchen der USA ein. Gemäss diesem drohen Polanski in Amerika nur zwei Jahre Gefängnis und nicht wie ursprünglich angenommen 50 Jahre.

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