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Bundesrat skizziert Pläne für künftige Sicherheitsdienstpflicht

Keystone-SDA

Eine Sicherheitsdienstpflicht soll für Armee und Zivilschutz den Personalbestand sichern. Der Bundesrat will dafür den Zivilschutz mit dem Zivildienst zum Katastrophenschutz fusionieren und damit einen Auftrag des Parlaments erfüllen.

(Keystone-SDA) Vor einem Jahr hatten die eidgenössischen Räte den Bundesrat beauftragt, so rasch wie möglich eine Sicherheitsdienstpflicht einzuführen. Der Bundesrat will dafür neben der Armee einen Katastrophenschutz schaffen, in dem Zivilschutz und Zivildienst aufgehen.

Ziel ist es, die Leistungen des Zivilschutzes zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen zu verbessern und verstärkt auf das Bewältigen von bewaffneten Konflikten auszurichten. Angehörige des Katastrophenschutzes sollen aber auch Leistungen für Gesundheit, Soziales und Umwelt erbringen, so wie heute die Zivis.

Dienstpflichtig – ob in der Armee oder beim Katastrophenschutz – sollen wie heute nur Schweizer Männer sein. Eine freie Wahl zwischen Militär und Katastrophenschutz will der Bundesrat zudem nicht. Wer aus Gewissensgründen zivilen Dienst leisten will, soll wie heute den Tatbeweis erbringen, mit einer längeren Dienstpflicht.

Bei der Armee seien die Personalbestände in wenigen Jahren gefährdet. Der Zivilschutz wiederum hat schon heute anstatt der nötigen 72’000 nur 57’000 Angehörige. Die Sicherheitsdienstpflicht soll dem Zivilschutz zu genügend Personal verhelfen und auch Abgänge aus der Armee in den Zivildienst reduzieren.

Zu den am Mittwoch beschlossenen Eckwerten für diese Reform werden nun die Kantone konsultiert, wie der Bundesrat schrieb. In ihre Zuständigkeit wird die Katastrophenschutzorganisation fallen. Erst anschliessend will die Landesregierung eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

Für die Sicherheitsdienstpflicht muss die Verfassung geändert werden. Das letzte Wort dazu werden damit Volk und Stände haben. Gibt es ein Ja, könnte die Sicherheitsdienstpflicht voraussichtlich 2031 oder 2032 Tatsache werden.

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