Der Kanton Appenzell Innerrhoden gibt sensible Daten aus der Hand
Ein Mitarbeiter der Verwaltung des Kantons Appenzell Innerrhoden hat versehentlich einen USB-Stick mit schützenswerten Daten an einen Journalisten der "Appenzeller Zeitung" abgegeben. Diese berichtet von teils hochsensiblen Informationen wie Löhne und Schulden.
(Keystone-SDA) Der Vorfall ereignete sich an der Präsentation der Staatsrechnung, wie der Kanton Appenzell Innerrhoden am Mittwoch in einer Mitteilung schrieb. Dabei gab ein Mitarbeiter der Verwaltung auch einen USB-Stick mit einer PowerPoint-Präsentation ab.
Versehentlich wurde dabei ein USB-Stick mit schützenswerten Personendaten an einen Journalisten abgegeben. Darauf waren laut Mitteilung unter anderem Daten über Inkasso, Bildung, Personal und polizeiliche Massnahmen enthalten. «Dazu zählen Informationen zu Personen mit finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Kanton.»
Die «Appenzeller Zeitung» berichtet in ihrer Ausgabe vom Mittwoch, sie sei durch diese Datenpanne des Kantons an mehr als 150 Dokumente gelangt. Darin seien Informationen über Löhne, Betreibungen oder Personen, die der Kanton auf die Fahndungsliste der Polizei setzte, enthalten. Ausserdem seien auf 159 Seiten etwa Firmen, Privatpersonen und Behörden aufgelistet, die dem Kanton gesamthaft 2,7 Millionen Franken schulden würden. Eine andere Liste enthalte Namen und Wohnadressen der Studierenden, die vom Kanton ein Darlehen beziehen.
Die Daten seien für die externe Revisionsstelle erstellt worden, schrieb der Kanton in seiner Mitteilung. Da diese aus Datenschutzgründen keinen Zugriff auf das kantonale Netzwerk habe, erfolge die Datenübergabe über einen Datenträger.
Der Kanton habe den Datenträger nach kurzer Zeit zurückerhalten. In der Mitteilung hiess es: «Das Medienunternehmen hat bestätigt, dass keine Daten kopiert, gespeichert oder weitergegeben wurden.»
Der Vorfall sei auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Die Innerrhoder Regierung beabsichtige, den fehlbaren Mitarbeiter unter Androhung einer Kündigung im Wiederholungsfall zu ermahnen und ihm rechtliches Gehör zu gewähren. Dies bestätigte der Kanton Appenzell Innerrhoden auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und versicherte, dass es sich nicht um einen 1. April-Scherz handle.