
Die Beschlüsse des bernischen Grossen Rates
Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag ...
(Keystone-SDA) – in erster Lesung die Revision des Sozialhilfegesetzes mit 100 zu 49 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Artikel mit dem Selbstbehaltsmodell für Gemeinden schickte der Rat zurück an den Regierungsrat. Dieser soll das Modell auf die zweite Lesung hin verbessern.
– eine Motion für Unterstützung des interdisziplinären Zentrums für Gewaltbetroffene am Inselspital Bern einstimmig angenommen mit 148 Stimmen.
– einen Vorstoss zur Einhaltung von Vorgaben der Spitalversorgungsverordnung einstimmig mit einer Enthaltung angenommen und gleichzeitig als erfüllt abgeschrieben. Die Motion zielte unter anderem auf die Erhaltung der Chirurgie am Spital Zweisimmen ab.
– einen Vorstoss zur Erhaltung der chirurgischen Abteilung am Spital Zweisimmen abgelehnt mit 121 zu 29 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
– einen Vorstoss zur Wiedereröffnung der Geburtenabteilung am Spital Frutigen in allen Punkten abgelehnt.
– ein Postulat überwiesen zur Finanzierung ungedeckter Hebammenleistungen überwiesen mit 132 zu 18 stimmen bei 3 Enthaltungen. Konkret ging es um die Abgeltung von Pikettleistungen der Hebammen.
– ein Postulat gegen den Willen der Regierung überwiesen zur Aufdeckung und Bekämpfung von Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen im Gesundheitsbereich. Der Rat überwies den Prüfungsauftrag mit 79 zu 70 Stimmen.
– eine unbestrittene Änderung des Pensionskassengesetzes angenommen mit 153 Stimmen. Das Gesetz wurde abschliessend in einer Lesung behandelt.
– eine Revision des Steuergesetzes in erster Lesung verabschiedet mit 129 zu 1 Stimme bei 5 Enthaltungen. Im Kern geht es um die Glättung der Progression bei tieferen bis mittleren Einkommen und um die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der Vermögenssteuer.