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Durchbruch in Steuer-Gesprächen mit Deutschland

(Keystone-SDA) Bern – Der Steuerstreit zwischen der Schweiz und Deutschland soll endgültig beigelegt werden. Finanzminister Hans-Rudolf Merz und sein deutscher Amtskollege Wolfgang Schäuble einigten sich am Mittwoch in Bern auf die Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich.
Sie setzten zudem ihre Unterschrift unter ein revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen, das erleichterte Amtshilfe bei der Verfolgung von Steuerhinterziehern ermöglicht, wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) am Mittwoch mitteilte.
Auf Geldern von deutschen Bankkunden in der Schweiz soll künftig eine Abgeltungssteuer erhoben werden, die anonym an die Steuerbehörde in Berlin weitergeleitet wird. Zudem sollen damit Gelder, die teilweise schon jahrzehntelang schwarz in der Schweiz gelagert wurden, legalisiert werden. Die Höhe des Steuersatzes ist Gegenstand der anstehenden Verhandlungen.
Dabei sollen auch «Fragen des gegenseitigen Marktzutritts für Finanzinstitute» gelöst werden. Schweizer Banken pochen seit langem auf erleichterten Zutritt zum deutschen Markt. Zudem stellt Deutschland eine Lösung zum Umgang mit gestohlenen Bankdaten mit Informationen mutmasslicher Steuerbetrüger in Aussicht.
Am Montag hatte Merz bereits mit Grossbritannien eine ähnliche Vereinbarung erzielt. Aus Deutschland und Grossbritannien stammt ein bedeutender Teil der ausländischen Kundenvermögen auf Schweizer Banken – das meiste davon ist nach Einschätzung von Finanzanalysten Schwarzgeld. Es wird erwartet, dass mit Einführung der neuen Steuer Milliardenbeträge an den Fiskus in London und Berlin fliessen werden.
Deutschland gehört zu den schärfsten Kritikern des Schweizer Bankgeheimnisses. Der ehemalige Finanzministers Peer Steinbrück war massgeblich daran beteiligt, dass die Schweiz 2009 auf einer schwarzen Liste der Steueroasen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) landete.
Der Bundesrat sah sich in der Folge gezwungen, seine Finanzplatzstrategie umzukrempeln. Die Abgeltungssteuer soll das Bankgeheimnis vor dem Untergang retten und den von der EU-Kommission geforderten automatischen Informationsaustausch abwehren. Dieser käme einem Ende des Bankgeheimnisses gleich, da ausländische Steuerbehörden jederzeit Zugriff auf Informationen über Schweizer Bankkonten hätten.

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