EGMR rügt die Schweiz wegen verweigertem Besuchsrecht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte rügt die Schweiz. Die Schweizer Behörden und Gerichte hatten einem mutmasslichen Vater das Recht verweigert, seine schwangere Lebensgefährtin in Untersuchungshaft zu besuchen.
(Keystone-SDA) In seinem Urteil vom Donnerstag erklärte der Gerichtshof die Beschwerde der 2019 inhaftierten schwangeren Frau für zulässig. Das Gericht beruft sich dabei auf das in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission statuierte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Die 1994 geborene spanische Staatsangehörige war auf Verdacht auf Betäubungsmittelvergehen im Kanton Waadt in Untersuchungshaft genommen worden. Sie war damals schwanger.
Die Justizbehörden und die Schweizer Gerichtsinstanzen verweigerten dem mutmasslichen Vater das Recht, seine Lebensgefährtin besuchen zu können und bei der Geburt des Kindes anwesend zu sein. Als Gründe waren Flucht-, Kollusions- und Rückfallrisiken vorgebracht worden.
Die Schweiz muss der Beschwerdeführerin 1730 Euro als Schmerzensgeld zahlen.