Fünf Jahre Gefängnis für sexuelle Misshandlung der Ex-Freundin
Das Bundesgericht hat eine vom Zürcher Obergericht verhängte fünfjährige Freiheitsstrafe für einen Mann bestätigt. Der Verurteilte misshandelte seine Ex-Freundin und versuchte sie zu vergewaltigen.
(Keystone-SDA) Der Beschwerdeführer und die Frau führten ab Dezember 2018 rund ein Jahr lang eine unstete Beziehung. Sie trennten und versöhnten sich immer wieder. Ende 2019 kam es zur definitiven Trennung, die der Verurteilte jedoch nicht akzeptieren wollte. Dies geht aus einem am Donnerstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Die Frau ging eine neue Beziehung ein. Der Beschwerdeführer bedrohte in der Folge nicht nur seine Ex-Freundin, sondern auch deren neuen Partner mit dem Tod. Im März 2020 gelang es dem Mann die Frau in die Wohnung des neuen Partners zu zerren. Er fesselte die Frau ans Bett, nötigte sie sexuell und versuchte sie zu vergewaltigen.
Strafe korrekt bestimmt
Das Bundesgericht hat die Freiheitsstrafe von fünf Jahren für die begangenen Taten bestätigt und die Beschwerde des Mannes abgewiesen. Das höchste Schweizer Gericht folgt den Schlussfolgerungen des Zürcher Obergerichts. Dieses hat die Aussagen der Geschädigten und die Beweise korrekt gewürdigt, wie das Bundesgericht schreibt. Auch entspreche die vom Obergericht vorgenommene Bemessung der Strafe den gesetzlichen Vorgaben.
Der Verurteilte bestritt auch vor dem Bundesgericht die Sexualstraftaten. Die Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. Im Gesamten beantragte er eine maximale Freiheitsstrafe von achteinhalb Monaten. (Urteil 6B_300/2024 vom 26.2.2026)