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Flughäfen und Airlines sollen auf Gesichtserkennung setzen können

Keystone-SDA

Flughäfen und Airlines in der Schweiz sollen künftig in bestimmten Situationen auf Gesichtserkennungssysteme zurückgreifen können. Über diese und weitere Änderungen des Luftfahrtgesetzes kann nun das Parlament entscheiden.

(Keystone-SDA) Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechende Botschaft zur Vorlage verabschiedet. Unter anderem ist neu eine Rechtsgrundlage für die Verwendung von biometrischen Personendaten vorgesehen, wie er schreibt.

Sowohl für das Flughafen- und Airlinepersonal als auch für die Passagiere soll eine Überprüfung jedoch nur stattfinden, wenn die entsprechende Person ihre ausdrückliche Einwilligung für diese Form der Überprüfung gegeben hat, wie es im Bericht des Bundesrats heisst. Vor der Einwilligung sei die betroffene Person in schriftlicher Form aufzuklären, und es sei dabei insbesondere darzulegen, wie die biometrischen Personendaten verwendet werden.

Die Verwendung von biometrischen Personendaten soll als Alternative für bisherige Prozesse bei Sicherheitskontrollen an Automaten – insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten Bag Drop, dem Check-in, der Bordkartenkontrolle oder dem Boarding – zur Anwendung gelangen können. Ziel ist laut dem Bundesrat eine schnellere Abwicklung der Zugangskontrollen an Flughäfen, wie sie bereits an anderen europäischen Flughäfen erfolgt.

Zahlreiche weitere Änderungen

Die Revision beinhaltet weitere Änderungen im Bereich der Luftfahrt, die vom Parlament gefordert worden sind. Beispielsweise soll die Bundesanwaltschaft künftig Flugunfälle und schwere Vorfälle strafrechtlich untersuchen. Weiter soll es durch die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz für gewerbsmässig tätige Helikopterpilotinnen und -piloten möglich sein, bis zum 65. Altersjahr zu fliegen.

Zudem soll das Prinzip der «Just Culture» gesetzlich verankert werden. Dies soll sicherstellen, dass Personen, die sicherheitsrelevante Ereignisse melden, keine Nachteile erleiden. Die Revision beinhaltet ebenfalls die Ausweitung von Personenüberprüfungen und Alkoholkontrollen beim Flughafenpersonal sowie die Verwertung von Fundsachen und konfiszierten Gegenständen an Flughäfen.

Streit um Betriebszeiten

Schliesslich enthält das Gesetz Bestimmungen, um die Betriebszeiten der Flughäfen Genf und Zürich zu verankern. Damit werde weiterhin sichergestellt, dass Eckwerte des Flughafenbetriebs nicht ohne Weiteres – etwa im Rahmen umweltrechtlicher Sanierungsverfahren – eingeschränkt werden können, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Es handle sich nicht um eine materielle Ausweitung, sondern um eine sprachliche Präzisierung im Sinne der ursprünglichen Zielsetzung.

Trotzdem kritisierte die Koalition Luftverkehr und Gesundheit (Klug) den Entscheid. Der Bundesrat opfere die Gesundheit der Bevölkerung zugunsten der Flughäfen, hiess es in einer schriftlichen Stellungnahme. Damit torpediere er einmal mehr die Bemühungen, die Bevölkerung vor übermässigen Fluglärmbelastungen zu schützen.

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