Gericht stützt Kündigung wegen Armband am Zürcher Unispital
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Kündigung eines Mitarbeiters am Universitätsspital Zürich bestätigt, der ein religiöses Armband trotz Hygienevorschriften nicht ablegen wollte. Für das Gericht hat der Schutz der Patientensicherheit Vorrang vor der Religionsfreiheit.
(Keystone-SDA) Ein langjähriger Mitarbeiter der Patienten-Hotellerie am Universitätsspital Zürich (USZ) verlor nach fast acht Dienstjahren seine Stelle, weil er ein religiöses Armband während der Arbeitszeit nicht ablegen wollte. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts hervor.
Der Mann war seit 2017 für die Menüberatung und den Service direkt bei den Patienten zuständig – ein Bereich, in dem höchste Hygienestandards zur Vermeidung von Infektionen gelten. Im Jahr 2024 begann der Angestellte, am rechten Handgelenk einen sogenannten Kautuka-Faden zu tragen, ein rotes Baumwollband mit spiritueller Bedeutung im Hinduismus.