Grosser Rat Bern versenkt Gemeinde-Selbstbehalt in Sozialhilfe
Das totalrevidierte Berner Sozialhilfegesetz ist in trockenen Tüchern. Der Grosse Rat hat es am Dienstag mit grosser Mehrheit überwiesen - nachdem er den Gemeinde-Selbstbehalt gekippt und Kindern zusätzliche Mittel gesprochen hat.
(Keystone-SDA) Nach zwei Lesungen und mehrtägigen Debatten ist die Totalrevision des seit 2001 geltenden Gesetzes somit abgeschlossen. Der Grosse Rat verabschiedete es mit 108 zu 34 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen von SP/Juso und Grünen. Sie äusserten die Befürchtung, dass die Änderungen noch mehr Druck auf Armutsbetroffene ausübten.
In der zweiten Lesung zum Gesetz beschloss das Parlament, dass die Gemeinden nun doch keinen Selbstbehalt übernehmen müssen, wenn sie ihre Sozialhilfekosten mit dem Kanton abrechnen. Mit 86 zu 65 Stimmen bei zwei Enthaltungen stand es hinter einem alternativen «Transparenzmodell», das die vorberatende Gesundheits- und Sozialkommission (GSOK) vorgeschlagen hatte.
Dieses beabsichtigt, dass die Sozialhilfekosten der Behörden jährlich veröffentlicht und somit vergleichbar werden – aber ohne finanzielle Folgen für die Gemeinden. Das ursprünglich vorgesehene Selbstbehaltmodell strich der Rat aus dem Gesetzesentwurf.
Die Ratslinke, die sich zuvor gegen den Selbstbehalt ausgesprochen hatte, unterstützte das Transparenzmodell im Sinne eines Kompromisses. Den bürgerlichen Fraktionen hingegen war ein gewisses Zähneknirschen zu entnehmen. Der damit versenkte Selbstbehalt geht ursprünglich zurück auf einen überwiesenen Vorstoss aus den Reihen der SVP.
Hintergrund des Transparenzmodells wiederum ist die Rückweisung aus der ersten Lesung, wonach die Höhe des Selbstbehalts auch nach der Arbeitsqualität der Sozialdienste bestimmt werden soll – und nicht nur nach deren Ausgaben. Weil der Regierung diese Daten noch nicht vorlagen, brachte sie die Alternative ins Spiel. Sozialdirektor Pierre Alain Schnegg (SVP) stellte in Aussicht, dass die Angaben mit der geplanten Einführung der Neuen Fallführungssoftware (NFFS) zur Verfügung stehen werden.
Mehr Mittel für Kinder
Nicht umstritten war der Entscheid, Kindern und Jugendlichen in der Sozialhilfe zusätzliche Unterstützung in Form von situationsbedingten Leistungen zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch für Betroffene in der Asylsozialhilfe und bezieht sich insbesondere auf Ausbildung und soziale Teilhabe.
Schliesslich beschloss der Rat, «Umgehungslösungen» für Bezahlkarten in der Asylsozialhilfe zunächst nicht zu sanktionieren. Der Regierungsrat müsse zuerst offene Fragen klären, fand die Kommission. Bereits in erster Lesung hatte der Rat die gesetzliche Grundlage für die Bezahlkarten geschaffen.
Pflöcke bereits eingeschlagen
Ebenfalls in der ersten Lesung entschieden hatte der Rat, dass bezogene Sozialhilfe künftig nicht mehr zurückbezahlt werden muss. Ausser, die betroffene Person kommt plötzlich zu Vermögen.
Zudem wurde im Gesetz festgehalten, dass Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger eine der beiden Amtssprachen beherrschen oder erlernen müssen. Weiter beschloss der Rat Lockerungen zur Beschaffung von Daten in der Sozialhilfe.
Das Berner Sozialhilfegesetz wurde einer Revision unterzogen, weil es unübersichtlich geworden ist. Dies unter anderem, weil Gesetze daraus herausgelöst wurden.